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deren Zusicherung, auch, in Folge derselben, die Auszahlung der ersten Ratae von 20 Thlrn.
— gI. — pf. aus der Prämiencasse zu erwarten. Zur Erhebung der folgenden 30 Thlr.
— gl. — pf. ist der unterwiesenen Taubstummen vollendete Ausbildung und die Zweck-
mößigkeie der lehtern, durch Attestate sachkundiger und glaubwürdiger teute, außer Zweifel
zu setzen.
Dresden, den 2ten April 1822.
Königl, Sächs. Landes-Oeconomie-Manufactur= und
Commerzien-Deputation.