Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

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unregelmaͤßigem Wuchs, 
gestoͤrtem Gebrauche der aͤußern Sinneswerkzeuge, 
fehlerhaften Sprachorganen, 
Unfaͤhigkeit im Gebrauche der Arme, Haͤnde und Fuͤße, 
Kurzathmigkeit und dergleichen 
behaftet sind?. 
10.) Welche Mittel zu Beseitigung dieser Uibel und Naturfehler, und mit welchem 
Erfolge, auch wie lange solche bereits angewender worden sind? 
20.) Ob die Kinder bereics vaccinirt worden? und 
21.) ob und welche Kinderkrankheiten, namentlich die natürlichen Blattern, das 
Scharlachsieber, die Masern, die häutige Halsbräune und dergleichen, dieselben schon 
überstanden haben? 
Zu bemerken: Uiber die Fragen von Nummer 17. bis Nummer 21. sind der Amts- 
ober Seadephysicus, oder die Aerzee, welche die Kinder oder deren Aelktern be- 
bandele haben, oder andre legitimirte Aerzte zu Rarhe zu ziehen, und es ist 
deren schriftliches Gucachten, eneweder mittelst unmiccelbarer Beantwortung die- 
ser Fragen, oder als eine, die Aneworten der Obrigkeiten begründende Unter- 
lage zu den Acten zu bringen. 
Hierüber ist 
22.) am Schlusse jedesmal gewissenhafe anzuzeigen: ob in dem Kreise, oder an dem 
Orte, wo das zur Versorgung empfoblne Kind sich befinder, Anstalten, Seiftungen oder 
sonstige Einrichtungen zur Uncerhaltung und Erziehung verwatseter Kinder vorhanden sind? 
Wem die Oirection über solche zustehet? und wodurch die Versorgung des Kindes, mit, 
relst dieser Kreis= und tocalanstalten und Einrichtungen, behindert wird? 
  
Ausgegeben zu Dresden, am 25sten Juni 1824.
	        
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