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25.) Bekanntmachung,
den Tilgungsfonds der neuen 4 procentigen ständischen Anleihe betreffend,
vom 27’ sten Juli 1824,
D. von den Ständen der alten Erblande des Königreichs Sachsen, durch das unterm
3ZuUsten März 1821 erlassene Avertissement, angekündigte Tilgung der § procentigen
Landesschulden, an
6,700,000 Rthle. — —
ist in der Maße erfolgt, daß
550,650 Rehllr. — —
baar zurückgezahle worden sind, dagegen die Inhaber der übrigen
6,143,350 Rehlr. — —
von dem ihnen nachgelassenen Uibertricte in die 4 procentige Anleihe, dem 5ten und 10ten
6. des gedachten Avertissements gemäs, Gebrauch gemacht haben,
56,650 Rehllr. — —
aber durch das Handlungshaus Frege et Comp. in 4 proceneigen ständischen Obli-
gationen debitirt worden sind, so daß der Betrag der jehigen 4 procemigen ständischen
Obligacionen die Summe von
6,200,000 Rthlr. — —
ausmacht. Da nun im ?ten g. des gedachten Avertissements den Landesglaͤubigern die
Zusicherung ertheilt worden ist, daß, nach gänzlicher Tilgung der gedachten 5 procentigen
Schulden, ein Tilgungsfonds von wenigstens 1 Procent für die neue 4 procentige Anleihe
gebildet und über dessen Verwendung bei der gegenwärtigen tandesversammlung nähere
Bestimmung getroffen werden solle; so sehen demnach die Stände der alten Erblande des
Königreichs Sachsen die Summe von
62,000 Rehtr. — —
aus den bereltesten und sichersten Steuereinkünften, als das gedachee Mioimun, derma-
len andurch fest, welches jährlich zur Ausloosung der 4 procentigen Anleihe, bis zu
vollständiger Tilgung derselben, sortlaufend als werbender Tilgungsfonds dergeskalt angewen-
det werden soll, daß jede Oster= und Michaelmesse die Summe von wenigstens