Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

Gesetzsammlung 
Königreng Sagsen. 
21. 
  
  
32.) Steuer-Ausschreiben, 
guf die Jahre 1825. bis mit 1830. 
vom S50sten September 1824. 
Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Knig von Sachsen 2c. 2c. 1c. 
Ntiebe getreue. Wir haben die, von den an dem jüngst beendigten tandcage allhter 
versammelt gewesenen, getreuen Ständen Unserer alten Erblande, zu Bestreitung der 
Staatsbedürfnisse, während der Dauer der neuen Bewilligungszeit, vom Jahre 1825. 
an bis mit dem Jahre 1830,. allerunterthänigst erneuerte Bewilligung der Abgaben an 
Land- Trank= Pfennig= Quatember= und Personen= Steuer, Mahlgroschen in Städren 
und Stempelimposten von Papier, Spielkarten und Kalendern, in dem am 1sten Au- 
gust dieses Jahres ertheilten landtagsabschiede, in Gnaden angenommen, und finden 
Uns nunmehr bewogen, wegen der in den Jahren 
1825. 1826. 1827. 1828. 1829. und 1830. 
zu erbebenden Sceuerabgaben, Folgendes bekanne zu machen und zu verordnen: 
1. 
An Tranksteuer vom inländischen Biere ist in denjenigen Städeen, wo 
dieselbe nicht firirt ist, ferner, wie zeither, 
ein Thaler 8 gl. — vom Faße Braunbier, 
Gesetzsammlung 1824. ('34 )
	        
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