Full text : Fürst Bülows Reden. 2. Band 1903-1906. (2)

März  1906.  299

und  daß  auf  diese  Weise  für  den  Reichskanzler  die  erforderliche  Entlastung
  nicht  nur  ausbleiben,  sondern  geradezu  eine  Erschwerung  in  der
Behandlung  der  kolonialen  Geschäfte  entstehen  würde.
(Sehr  richtig!  rechts.)
Nur  eine  reinliche  Scheidung  des  Auswärtigen  und  des  Kolonialressorts
kann  mir  die  Möglichkeit  geben,  mit  dem  Chef  der  Kolonialverwaltung
in  gleicher  Weise  zu  arbeiten  wie  mit  den  Vorständen  der  übrigen  Reichsämter.
  Solange  der  Chef  der  Kolonialverwaltung  für  seine  Person  der
Untergebene  des  Staatssekretärs  des  Auswärtigen  Amts  bleibt,  und
solange  die  Kolonialabteilung  dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts
in  der  bisherigen  Weise  unterstellt  bleibt,  ist  es  für  den  Reichskanzler
nicht  nur  ein  Gebot  der  persönlichen  Rücksichtnahme,  sondern  eine  geschäftliche
  Notwendigkeit,  daß  er  in  allen  wichtigen  kolonialpolitischen
Fragen,  auch  in  solchen,  die  keine  direkte,  unmittelbare  Beziehung  zur
auswärtigen  Politik  haben,  nicht  nur  mit  dem  Chef  der  Kolonialverwaltung,
  sondern  auch  mit  dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts
Fühlung  hält.  Daran  wird  auch  durch  die  Stellvertretungsbefugnis  des
Chefs  der  Kolonialverwaltung  nichts  geändert;  das  Räderwerk  bliebe  kompliziert.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Was  aber,  meine  Herren,  nach  meiner  Uberzeugung  in  organisatorischen
  und  verfassungsrechtlichen  Fragen  vor  allem  not  tut,  was  die
Voraussetzung  ist  für  einen  geordneten  Gang  der  Reichsmaschine,  das
ist  Einfachheit  und  Klarheit.  Darum  muß  ich  mich  gegen  einen  Weg
aussprechen,  der  auf  den  ersten  Blick  manches  für  sich  haben  mag,  der
sich  bei  näherem  Zusehen  aber  als  staatsrechtlich  gekünstelt  herausstellt,
und  der  für  den  Reichskanzler  wie  für  den  Staatssekretär  des  Auswärtigen
  Amts  und  den  Chef  der  Kolonialverwaltung  die  Geschäfte  in
hohem  Grade  erschweren  würde.  Dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen
Amts  wird,  solange  die  Kolonialverwaltung  in  irgend  einer  Form  im
Verbande  des  Auswärtigen  Amts  bleibt,  bei  dem  heutigen  Umfang  und
der  gegenwärtigen  Bedeutung  der  auswärtigen  wie  der  kolonialen  Geschäfte
  eine  Geschäftslast  zugemutet,  der  auch  ein  arbeitskräftiger  Mann
mit  guten  Nerven  nach  meiner  Uberzeugung  nicht  mehr  gewachsen  ist.

(Sehr  richtig!  rechts.)
Mein  langjähriger,  treuer  und  ausgezeichneter  Mitarbeiter,
der  uns  leider  zu  früh  entrissene  Staatssekretär  von  Richthofen,
  dessen  Arbeitsfrendigkeit  und  Geschäftskenntnis  ja