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gierung zu Merseburg bereits angewiesen worden sei, die zeitherigen Verhälenisse in
obiger Beziehung bis auf Welteres forkdauern zu lassen; Als haben Wir Unser Ein-
verständniß hierunter dem Königlich Preußischen Hefe zu erkennen geben lassen und
bleibe euch daher solches, zu eurer Nachachtung und zu weiterer Bescheidung der be-
creffenden Ameshauptleute des eurer Obsicht anvertrauten Kreises, andurch unverhalten.
Gegeben zu Dresden, den Oken Februar 1325.
Freiberr von Werkthern.
Helurich tudwig Hausmann, 8.
Ausgegeben zu Dresden, am 18ten Februar 1825.