Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1826. (9)

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V. 
Valvationstabelle der in den Koͤnigl. Saͤchs. Landen Cours habenden Münzsor- 
ten vom 2lsten Maͤrz.. 23—756. 
— — vom 21 sten Septmben 221—2724. 
Verlassenschaft verstorbner Militairpersonen, f Militairpersonen. 
Verlobung, (. Heirathen. 
Vice-Actuasrien und Registratoren — das wegen selbiger unterm 15ten März 
1747. ergangene Generale wird ausgehon 17. 
— — — desgl. in der Oberlaufitz, eee 45. 
Viehschnitt an fremdem Viehe — Mandat wegen der Berechtigung daauu. 228- 230. 
W. 
Wanderbücher oder sonstige Legitimationen der Handwerksgesellen —. was bei 
deren angeblichem Verluste die Obrigkeiten zu beobachten baben . 226—227. 
— — (. Diener, Gesellen 2c. 
Wandern, s. Diener, Gesellen tc. 
Werg, f. Ausgangsabgaben. 
Werbung, (. Geburtsscheine. 
Willen, letzte, gerichtlich erklärte, oder niedergelegte — Bestimmungen wegen deren 
Eröffnung und Bekanntmachngg 233-238. 
Wurfeln, s. Ausspielen. 
Z. 
Zoll vom Ein= und Durchgange der Waaren in der Oberlausitz wird aufgehoben und 
s dafürdieGrenzacciseeingeführt,.............. 49. 
  
  
  
  
  
Anmerkung. 
Höchster Anordnung zufolge wird hierdurch bekannt gemacht, daß Ergänzungen angeblich nicht ein- 
gegangener Stücke der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen, künftig nicht Stkatt finden können, 
wenn dergleichen Defecte der unterzeichneten Redaction nicht spätestens sechs Wochen nach dem jedes- 
maligen, in der Leipziger Jeitung angekündigten Erscheinen eines Stückes gedachter Gesetzsammlung 
angezeigt worden sind. Nach Ablauf des bemerkten Termins hat man sich einzig an die hiesige Königl. 
Hofbuchdruckerei zu wenden. 
Dresden, am 2ten Januar 1827, 
Redaction der Gesessammlung für dgs Kdnigreich Sachsen.
	        
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