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Accisabgabe Accisabgabe
(Waaren.) Thaler, Centner, Stadt— Doͤrfern.
Stuͤck ꝛc.
S—— —
Schornsteinfeger,
Todtengräber,
Trodler und Antiquare.
Tuchscherer, 1
Zlegel- Decker und Streicher, Ilmmermesster. l
B.JaGemäßheitdess45.berAc"cisorbnung:
1.) Schauspieler, nach Beschaffenheit der Vorstel-
lungen und des Verdienstes, Seiltaͤnzer, Kunst-
reiter, Marlonettenspleler, Aussteller von Se-
henswuͤrdigkeiten, Menagerieen und dergleichen,
nach Maßgabe des Verdienstes, vom Privatunter-
nehmer.. .... laiͤglich . .. 1—
—12
— 6 –
2) herumzlehende fremde Musikanten, Scherenschlei-
fer und ähnliche erlaubte Gewerbee. Häglich — 21— ——
II. In Döefern.
nach Vorsckrift des §. 85. der Accisordnnng: "
1.) Seiltänzer, Kunstrelter, Marlonettenspieler, Aus-
steller von Sehenswürdigkeiten, Menagerleen und
dergleichen, nach Beschaffenheit des Verdsenstes,täglich — — — 54—
2.) Scherenschlelfer, herumz'ehende Mustkanten, Ra-
ritätenkästen und dergleichen erlaubte Gewerbe, säglich —
Naturallen zum Privakgebrauche und in Sammlungen
sind accisfrei,
zum Handmde pHaoom Thaler —6
Rutzvieh-Accise von elnem Miethwagenpferde, . Imonatlich . . 8+
von einem Fuhrmanns- und von elnem Mieth-
Reitpferde.. . . . lmnmonatlich — 2——
von einem Ackerpferde, monatllich — 14
von einem Jugochen mIWntlich — 1—
von einer Zuchtkuh. 2oatlich — 61 —1
von einer Ziee monatlich ——— 3
von einem Schafe, oder Hammel, .. . lmonatlich ——2