Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

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Die bisher von jenen Behörden gebrauchten Siegel sind, nach Fertigung der neuen, 
zum Geheimen Rache einzureichen, und bei dem Geheimen Archive in Verwahrung zu 
nehmen. 
In Absicht der in den an Se. Königliche Majestät gerichteten Berichten 
oder Sujiplicibus zu gebrauchenden Anrede, Submission und Aufschrife hat es bei den, 
nach Annahme der Königswürde, unterm 2 sten December 1806. deshalb erfolgten 
Bestimmungen ferner zu bewenden. 
Gegeben unter Sr. Königlichen Majestät Allerhöchsteigenen Unterschrift, zu 
Dresden, am Dten Mai 1827. 
Anton. 
Graf von Einsiedel. 
  
D. Karl Christian Kohlschürter. 
Ausgegeben zu Dresden, am 12ten Mai 1827.
	        
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