Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

99 ) 
Gesetzsammlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
11. 
  
  
19.) Bekanntmachung, 
die in den Codicem Augusteum aufgenommenen Decifio-Reséeripte 
betreffend; 
vom oten Mai 1827. 
E. ist bisher daruͤber Zweifel entstanden: 
Ob den in dem Codice Angusteo und dessen Fortsetzungen aufgenommenen 
Decisiv-Rescripten die Kraft allgemeiner Gesetze beizulegen sei? 
Nachdem nun Ihro Koͤnigl. Majestaͤt dahin entschieden haben, 
daß dergleichen Decisiv-Rescripten, als welche an sich nur als oberrichterliche 
Verfuͤgungen fuͤr den durch sie entschiedenen Fall zu gelten haben, nur die 
Autoritaͤt von Praejudiciis, keinesweges aber, wenn sie nicht in die seit dem 
Gesetzsammlung 1827. ( 17)
	        
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