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Confirmationsdecret,
die in Leipzig zu errichtende Discontocasse betreffend;
dom 3ten October 1827.
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Wag, von GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen ꝛc. 2c. 2c.
thun hiermit kund und bekennen, daß Wir, auf unterthänigstes Ansuchen verschiedener Han-
delshäuser zu Leipzig, und deßbalb vom Rathe daselbst gehorsamst erstatteten Bericht, die
Errichtung einer auf Actien gegründeten Discontocasse allda in Gnaden genehmige und den
für diese Anstalt entworfenen Statuten, nachdem selbige in der von Uns für nöchig befun-
denen Mase abgeändert und eingerichtet worden, Unsere Bestätigung ertheilt haben, der-
gestalt und also, daß diesen Statuten, wie solche in der von dem Direc#orio Unserer
Landesregierung paraphirten Anlage Sub C. enthalten sind, auf das Genaueste nachge-
gangen werden soll. Indem Wil insbesondere die darin, zu Gunsten des Instituts, in An-
trag gestellien Privilegien und Abweichungen von dem gemeinen Rechte gnddigst bewilligen,
wollen Wir auch die bei demselben auszugebenden Actien= und Cassenscheine einer Stem-
pelabgabe niche unterwerfen lassen.
Zu dessen Urkund ist dieses Decrek ertheile und unker Unserm Kanzleisecreke ausgefer-
kigt worden.
So geschehen und gegeben zu Dresden, am 3cen Ockober 1827.
Freiherr von Werthern.
Heinrich Ferdinand Muller, S.
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