Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

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B. Von den Rekrutirungsbezirken. 
C. Von den Rekrutirungscommis- 
sionen. 
Ca IV. Von den Vorbereitungen zu einer 
Aushebung. 
A. Von der Anmeldung und Auf- 
zeichnung der jungen Mannschafeen. 
B. Von der Anfertigung der Mann- 
schaftslisten. 
Lap. V. Von der Bestimmung der Mann- 
schaftsquoten. 
Cap. VI. Von dem Verfahren bei dem Aus- 
hebungsgeschäfte selbst. 
A. Von dem Zusammenereten der 
Rekruticungscommissionen und von 
der persönlichen Cinberufung der 
Mannschafeen. 
B. Von der Prüfung der Mann- 
schaftslisen. « 
C. Von der Untersuchung der Mann- 
schaften. 
D. Von der Klassisicirung der Mann- 
schaften. 
E. Von der Aushebung selbft. 
F. Von der Abgabe der Mannschaf- 
ken an das Militair. 
G. Von der Reservehaltung. 
Cax. VII. Von den Maßregeln zu Verhücung 
der Militair-Pfliche-Encziehung und 
von den hierbei einéretenden Serasen. 
Cop. VIII. Von den Sirafen, welche Diejeni- 
gen zu erleiden haben, welche die Mi- 
lirair-Pflicht-Encziehung eines Mannes 
befördern. 
Zusab. 
C. WVon der ersten Prüfung der Dienst- 
rüchrigkeie der Mannschaften.
	        
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