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g. 60.
Erst bann, wenn die zweite Unterklasse nicht
hinrelchende Mannschaften gewaͤhren sollte, ist die
erste Unterklasse zum Eintritte verbunden. In
diesem Falle entscheidet das Ermessen der Re-
krutirungscommission uͤber diesen Eintritt in das
Militair. Es ist jedoch in den Faͤllen, wenn in
dieser ersten Unterklasse sich solche einzige Ernaͤh-
rer einer Familie befinden sollten, welche dem
Nahrungsstande voͤllig unentbehrlich zu seyn schei-
nen, zuvoͤrderst wegen dieser Personen Anzeige
zur Kriegs-Verwaltungs-Kammer zu erstatken
und deren Enrscheidung darüber zu erwarten, in-
wiefern vielleicht diese Personen von der Milikale-
verpflichtung gänzlich zu entbinden sind.
F. Von der Abgabe an das Milktair.
g. 61.
Sobald die Aushebung hiernach vollendet und
uͤber diejenigen Mannschaften entschieden ist, welche
Zusat.
L
Die Anzahl der Mannschaften ist vor der
Ziehung mit der Quantitaͤt der angefertigten Loo—
se, zu Vermeidung aller Irrungen, nochmals ge-
nau zu vergleichen. Hierauf ist jedes Loos in
einer Rohrkapsel zu verwahren und nebst den übvi-
gen Loosen in ein Gefäß zu bringen. Nach die-
sen Vorbereitungen wird bei offener Thüre, oder
in Gegenwart von wenigstens sechs Loosenden, zur
Ziehung selbst verschritten. Die Anwesenden zie-
hen ihre Loose selbst, für jeden Abwesenden aber
wird durch ein Mitglied der Commission geloost.
Jedes gezogene Loos wird sofort durch ein Mil-
glied der Rekrutirungscommission eröffnet und laur
proclamirt, auch von dem Protocollanken in das
Mannschaftsverzeichniß eingetragen.
Abänderung.
6. 61.
1.) Sobalb die Aushebung hlernach vollender und
über diejenigen Mannschafcen entschieden ist,