Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

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De-  Koͤniglich  Preußische  Ministerium  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten  erklaͤrt  hierdurch,
in  Gemaͤßheit  der  von  Sr.  Majestaͤt  ihm  ertheilten  Ermaͤchtigung:
Nachdem  von  der  Koͤniglich  Saͤchsischen  Regierung  die  Zusicherung  geschehen  ist,
daß  die  im  Koͤnigreiche  Sachsen  bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  wider  den
Buͤchernachdruck  und  dessen  Verbreitung,  mit  Vorbehalt  der  weitern  Sicherstellung,
welche,  in  Folge  des  18ten  Artikels  der  Deutschen  Bundesacte,  die  Rechte  der
Schriftsteller  und  Verleger  gegen  den  Büchernachdruck,  durch  die  daselbst  verheißenen
  gleichförmigen  Maßregeln  zu  erwarten  haben,  in  ganz  gleichem  Maße,
zum  Schutze  der  Schriftsteller  und  Verleger  der  Königlich  Preußischen  Staaren,
zur  Anwendung  gebrache  werden  sollen,  als  wäre  von  betheiligten  Königlich  Sachsischen
  Uncerrhanen  die  Rede,  und  ohne  daß  es  deshalb  besonderer  Privilegien  wider
den  Nachdruck  bedürfe,
daß  das  Verbot  wider  den  Büchernachdruck,  so  wie  solches  bereits  im  ganzen  Umfange  der
Preußischen  Monarchie,  zum  Schuße  der  inländischen  Schriftsteller  und  Verleger,  nach
den  in  den  einzelnen  Provinzen  geltenden  Geseßzen  besteht,  auch  auf  die  Schriftsteller  und
Verleger  des  Königreichs  Sachsen  Anwendung  finden  und  mithin  jeder  durch  Nachdruck
oder  dessen  Verbreitung  begangene  Frevel  gegen  leßkere,  nach  denselben  geseßlichen  Vorschriften
  beurtheilt  und  geahndet  werden  solle,  als  handele  es  sich  von  beeinträchtigten
Schriftstellern  und  Verlegern  der  Preußischen  Monarchie  selbst.

Gegenwärtige  Erklärung  soll,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinstimmende,  von  dem  Königlich
  Sächsischen  Ministerium  vollzogene  Erklärung  ausgewechselt  worden  seyn  wird,  durch
öffentliche  Bekanntmachung  in  den  diesseitigen  Staaten  Krast  und  Wirksamkeit  erhalten.

Berlin,  den  2  Slien  October  1827.

 

Königlich  Preußisches  Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

v.  Schönberg.

Ausgegeben  zu  Dresden,  am  5½r  December  1827.