Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

2 
Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
4. 
8.) Mandat, 
die Bestätigung und Püblication des für die Oberlausitzer Brand-Versscherungs- 
Societät von Neuem abgefaßten Regulatios betreffend; 
vom 29sten Januar 1827. 
Wa9 Friedrich August, von GOXI## Gnaden, Kdnig von 
Sachsen rc. 2c. 7c. thun hiermit kund und fügen zu wissen: 
Nachdem das, bei Errichtung der in unserm Markgrafthume Oberlausig bestehenden 
Brand-Versicherungs-Societät abgefaßte, von Uns unterm 20sten April 1783. bestätigte, 
und mittelst Oberamtspatents vom Z#1sten Mai desselben Jahres, bekannt gemachte Re- 
gulativ, so wie die nachfolgenden, auf gedachte Soctiecät sich beziehenden, in den Ober- 
amespatenten vom 22sbten August 170 2, 27'sten Mai 1801, 25sten September 18068. 
und ###en Juli 1813. enthaltenen Anordnungen, tbeils durch den, vermöge der von Uns 
genehmigten Convention vom 10ten September 182 1., erfolgeen Beitritc der Vierstädte 
Budissin, Zittau, Camenz und #öbau zu gedachter Anstale, kheils durch sonst veränderte 
Umstände, in mehrern Puncken ihre Anwendbarkeic verloren haben, so ist von den gerreuen 
Ständen von tand und Städten Unserer Oberlausit ein anderweites, den eingetretenen 
veränderten Verhälenissen angemessenes, und zugleich die noch ferner anwendbar bleibenden 
Bestimmungen der ältern Verordnungen mitumfassendes Regulativ entworfen und um 
Unsere tandesherrliche Genehmigung dazu gebeten worden. 
Wir haben demnach, auf vernommenes Gutachten der Behörden und Uns hiervon 
geschehenen geziemenden Vorcrag, gedachtes Regulativ, nach vorgängiger in einem und dem 
andern Puncte nöthig befundener Abänderung, in der hier am Ende beigedruckten Maße 
genehmiget, bestäcigen alse dasselbe hiermit in allen und jeden desselben Puncten und Clau- 
Gesetzsammlung 1827. ()
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.