(XVI )
—.
Fuhren, s. Marsch-
Fuhrleute, (. Land"“
Fuhrwerk, s. ebendas.
Fürsten" und Landschulen zu Meißen und Grimma — das Receptionsalter
der Aufzunchmenden wird, wie 1773, wieder auf 13 Jahre bestimmt,
G.
Garnison — welche Orte zu deren unentgeldlicher Aufnahme verbunden,
Cavalerie = dazu verbundene Orte erhalten für jedes Pferd monatlich
8 gr. Stallgeld,
- Ausgleichungsfonds, shädtischer, Einquartierung.
- - * über eine desfallsige Klassification der Städte und
Vergütungssatze soll ein Regulativ erfolgen,
Commandanten — (. Militair 8s B. I.
Orte — deren Ausgleichung hinsichtlich der Militairleistungen,
" haben die Garnisonlast gemeinschaftlich zu tragen,
* dosfallsige Leistungen liegen nur den Grundstücksbefsitze rn ob, .
sDresdenundLetpztg—Etnquartterung—-Nclttatrletstungen
— Oberlausitz — Städte und Orte — Stallgeld.
Gärtner und Häusler, abgebaute, in der Oberlausit — deren Verpflichtung zu
Militairleistungen, . . .
Gauner-undHauslerHufems Hufen.
Gefängniheinrichtungen, militair. s. Armen= tc.
gefängnisse.
Geifstliche Jurisdiction, (. Gerichtsfstand.
Geleite, f. Gleite.
Gendarmen Sheren Obliegenheiten hinsichtlich der Feuer— Versicherunss— An-
alten,
Generalaccise, (. Schönburg. Recehherrschaften.
Gerichtsbarkeit, (. Gerichtsstand.
Gerichtsdirector, s. Geschlechtsvormundschaft.
Gerichtspersonen, s. Auslbsung.
Gerichtsstand für die unter geistlicher Jurisdiction verübten Verbrechen — in-
wiefern er künftig der weltlichen Obrigkeit, und zwar den betreffen-
den Justizämtern zustehen solle,
— — —
und Miliz-Fuhren — Spannung.
und Mieth-Kutscher.
——.———. ———e'““"“
— —————
5 —
H BH HH
0 90 0
Anstalten — Nilitair—
4 4
- -befreiter — inwiefern er dienenden und in Wartegeld **
Militairs zustehe,
- - - steht Entlassenen nicht; der Reservemannschaft aber nur
nach Einberufung zum Dienste zun
- - - inwiesern ihn die Ober-Rechnungs= Deputation hinscchtlich
der denselben genießenden Rechnungsführer zu beräcksichtigen habe,
- -einer Curandinn, s. Geschlechtsvormundschaft.
-in Criminalsachen, s. Criminalsachen.
Gerichtsver walter, (. Geschlechtsvormundschaft.
Geschlechtsvormundschaft — desfallsige gesetzliche Bestimmungen, .
- - insbesondere uͤber die Guͤltigkeit der Rechtsgeschäfte der
Frauenspersonen,
- - * inwiefern ein Geschlechtsvormund erforderlich sei,
3
—
Seitenzahl.
0
·
75 77. 142. f.
78.
123.
123 — 125.
78.
78.
131.
190.