Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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Seitenzahl. 
O. 
Hberlausitz — Bestimmungen über die dortigen Milikairleistungen, 1429 — 131. 
- Modalität der Vertheilung derselben und desfallsige Geschäfte, 129. 
OJ — -: dohfallsige Eincheilung der Ortschaften, 129. 
OD Militairdecputation — deren Wirksamkeit und Ressortverhält- 130 
nisse, * 
- deren Staͤdte nehmen Theil an der stadtischen Garnisonausgleichung, 123. 
- - - haben, wegen der von ihnen zu bezahlenden Offiziers-Quar— 
tier-Gelder, Entschädigung durch städtische Ausgleichung nicht zu er- 
warten, . 123. 
- s. uͤbrigens: Botendienste — Cantonirung — Eavalerie-Ver— 
pflegungs-Gelder — Criminalcasse — Einquartierung — 
Feuer-Versicherungs- Anstalten — Gärtner und Häusler — 
Grundstuͤcke — Juden — Kaͤufe und dergl. Veraͤußerungs— 
contracte — Lehnserneuerung — Lieferung — Marschein— 
quartierung — Marsch- und Cantonirungs-Einquartie— 
rung — Marsch- und Commissariats-Buch — Nilitair — 
Militairleistungen — Offiziers-Quartier-Gelder — Or— 
donnanz, neuc, — Requisitionen — Spannung — Städte u. 
Orte — Taubstumme — Vierstädte — Wacht= und Hand- 
Dienste — Wanderbücher. 
Ober-Rechnungs- deputation — deren Verfahren gegen saͤumige Rechnungs— 
führer, 201 — 203. 
- -in welchen Faͤllen si e im Namen des andesherra 
reseribiren koͤnne, . . 202. 
— s. Gerichtsstand. 
Hbservanz und Verträge — inwiefern sie von Militairleistungen befreien, 134. 
Offitiers — deren sämmtlicher OQuartiergenuß ist ein Theil des Dienstein— 
kommens und . 80. 
- dauert auch bei Cantonirungen, Commandos und urlaub, . SU- 
- cessirt nur bei Mobilmachungen, Sl. 
„ dà la Suite gesetzten und aggregirten Souslieute nants 
kommt er nicht zu, ... 79. 
- - inwiefern sie der väterlichen Gewalt nicht unterworfen, 167. 
-2 das bei Untersuchungen gegen sie, so wie bei deren Vernehmung zu * 
beobachtende Verfahren . . . . 166. 
- - Bursche, s. Quartiergeld. 
M2 Quartiergelder werden, mit Ansnahme von Dresden, Leipzig und 
den Städten der Oberlaufitz, aus dem Kriegs-Zabl— Amte betablt, 688. 171. 
-M2 - * nach welchen Stzzen 145 
- - - - besondere Bestimmungen, . 80—8» 
- - - - Offiziersfrauen haben, waͤhrend der Mobilmachung, · 
nicht Anspruch darauf, 81. 
- - ationen — den selbige nicht genießenden Offzieren sind billige 
Miethzinse zu gewähren, . 80. 
* reglementsmäßige — nach welchen ihnen die Stallung gebührt, 145. 
eoffliers, s. Armemelsfme — Bierzwang — Cantonirung — Einguartie“ 
rung — Marscheinquartierung — Marsch= und Cantoni- 
  
 
	        
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