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Seitenzahl.
O.
Hberlausitz — Bestimmungen über die dortigen Milikairleistungen, 1429 — 131.
- Modalität der Vertheilung derselben und desfallsige Geschäfte, 129.
OJ — -: dohfallsige Eincheilung der Ortschaften, 129.
OD Militairdecputation — deren Wirksamkeit und Ressortverhält- 130
nisse, *
- deren Staͤdte nehmen Theil an der stadtischen Garnisonausgleichung, 123.
- - - haben, wegen der von ihnen zu bezahlenden Offiziers-Quar—
tier-Gelder, Entschädigung durch städtische Ausgleichung nicht zu er-
warten, . 123.
- s. uͤbrigens: Botendienste — Cantonirung — Eavalerie-Ver—
pflegungs-Gelder — Criminalcasse — Einquartierung —
Feuer-Versicherungs- Anstalten — Gärtner und Häusler —
Grundstuͤcke — Juden — Kaͤufe und dergl. Veraͤußerungs—
contracte — Lehnserneuerung — Lieferung — Marschein—
quartierung — Marsch- und Cantonirungs-Einquartie—
rung — Marsch- und Commissariats-Buch — Nilitair —
Militairleistungen — Offiziers-Quartier-Gelder — Or—
donnanz, neuc, — Requisitionen — Spannung — Städte u.
Orte — Taubstumme — Vierstädte — Wacht= und Hand-
Dienste — Wanderbücher.
Ober-Rechnungs- deputation — deren Verfahren gegen saͤumige Rechnungs—
führer, 201 — 203.
- -in welchen Faͤllen si e im Namen des andesherra
reseribiren koͤnne, . . 202.
— s. Gerichtsstand.
Hbservanz und Verträge — inwiefern sie von Militairleistungen befreien, 134.
Offitiers — deren sämmtlicher OQuartiergenuß ist ein Theil des Dienstein—
kommens und . 80.
- dauert auch bei Cantonirungen, Commandos und urlaub, . SU-
- cessirt nur bei Mobilmachungen, Sl.
„ dà la Suite gesetzten und aggregirten Souslieute nants
kommt er nicht zu, ... 79.
- - inwiefern sie der väterlichen Gewalt nicht unterworfen, 167.
-2 das bei Untersuchungen gegen sie, so wie bei deren Vernehmung zu *
beobachtende Verfahren . . . . 166.
- - Bursche, s. Quartiergeld.
M2 Quartiergelder werden, mit Ansnahme von Dresden, Leipzig und
den Städten der Oberlaufitz, aus dem Kriegs-Zabl— Amte betablt, 688. 171.
-M2 - * nach welchen Stzzen 145
- - - - besondere Bestimmungen, . 80—8»
- - - - Offiziersfrauen haben, waͤhrend der Mobilmachung, ·
nicht Anspruch darauf, 81.
- - ationen — den selbige nicht genießenden Offzieren sind billige
Miethzinse zu gewähren, . 80.
* reglementsmäßige — nach welchen ihnen die Stallung gebührt, 145.
eoffliers, s. Armemelsfme — Bierzwang — Cantonirung — Einguartie“
rung — Marscheinquartierung — Marsch= und Cantoni-