Contents: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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[144] III. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1905 
— Seite 289 des Regierungsblattes von 1905 — die Arzneitaxe betreffend, 
wird folgendes verordnet: 
Die im Verlage der Weidmann'schen Buchhandlung in Berlin, S.W. 12, 
Zimmerstraße 94 erschienene amtliche Ausgabe der „Deutschen Arzneitaxe 
1907“ wird für die Apotheker des Großherzogtums bis auf weiteres als bin- 
dende Norm eingeführt. 
Weimar, den 19. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(145] Das 50., 51. und 52. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 3280 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 11. Dezbr. 1906. 
3281 Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Nieder- 
landen. Vom 17. Dezember 1904. 
3282 Bekanntmachung, betr. die Ratifikation des Niederlassungsvertrags 
zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden vom 17. De- 
zember 1904 und den Austausch der Ratifikationsurkunden, sowie 
eine zur Ausführung des Vertrags am 29. Oktober 1906 zwischen 
beiden Teilen getroffene Verständigung. Vom 6. Dezbr. 1906. 
3283 Gesetz zur Ausführung der Generalakte der Internationalen Konferenz 
von Algeciras vom 7. April 1906. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 72: 
S. 1348 Abänderung und Ergänzung des Verzeichnisses der Reichsbeamten 
zur Verordnung über die Tagegelder, Fuhrkosten usw. 
1351 Erscheinen der deutschen Arzneitaxe 1907. 
1351 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für rohen Kaffee. 
1352 Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen der Zoll= und Steuer- 
stellen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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