Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
1. 
  
  
  
1.) Bekanntmachung, 
die Verlängerung des zeitherigen freien Mahlverkehrs an der Preußischen 
Grenze betreffend; 
vom 7½%en December 1827. 
N die, im IIten Artikel der mit der Krone Preußen unterm 2rsten August 
1819. abgeschlossenen Hauptconvention sub no. 10. wegen des an der Sachsisch-Preußi- 
schen Grenze gegenseitig gestatteten freien Mahlverkehrs, auf 5 Jahre bestimmre, durch 
die, in der Gesetzsammlung vom Jahre 1825. S. 23. zur öffemlichen Kenntniß ge- 
brachte fernere Uibereinkunft, bereits auf 2 Jahre verlängerte, dermahlen aber wieder 
abgelaufene Frist, im Einverständniß mit dem Königlich Preußischen Hofe, auf einen 
Zeitraum von zwölf Jahren anderweit erstreckt worden ist; so wird solches, auf ergan- 
genen Allerhöchsten Befehl, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachacheung, auch in der 
Oberlausich, hiermie öffentlich bekanne gemache. 
Budissin, am 'ten December 1827. 
Königl. Süächsische Ober-Amts-Regierung des Mark grafthums 
Oberlausitz. 
von Gerßdorf. 
Ludwig Eduard Rour, § 
Gesetzsammlung 1828. 1 ) 
s-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.