Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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D)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Die  Bekanntmachung  der  Termine  zu  der  bevorstehenden  allgemeinen  Prüfung  der  Bewerber
um  Forststellen  betreffend.

Da  mehrere  Gesuche  um  Zulassung  zur  Forstdienst-Präüfung  eingekommen  sind,
so  wird  eine  solche  Prüfung  nach  den  Bestimmungen  in  der  Bekanntmachung  durch
das  Regierungs-Blatt  vom  26.  Mai  1828,  Nro.  28,  S.  297  2c.,  und  zwar

a)  für  die  mehr  praktisch  gebildeten  Forst-Candidaten

am  12.  September  d.  J.,  Montags  und  folgenden  Tagen,
und  «

b)  fuͤr  die  wissenschaftlich  gebildeten  Forst-Candidaten
am  19.  September  d.  J.,  Montags  und  folgenden  Tagen
vorgenommen  werden.

Die  sich  nach  diesen  Abtheilungen  ausscheidenden  Examinanden  haben  ihre  Bittschriften
  um  Zulassung  zu  der  einen  oder  der  andern  Pruͤfung  mit  ihrem  National
und  einer  Beschreibung  ihrer  bisherigen  Laufbahn,  so  wie  auch  mit  Zeugnissen  von  ihren
  beziehungsweise  Lehrern  und  Vorgesehzten  zu  belegen,  und  an  die  Registratur  des
Finanz-Ministeriums  spätestens  bis  zum  51.  des  Monats  August  einzusenden.

Diejenigen,  welche  bis  zum  6.  September  d.  J.  nicht  zurückgewiesen  worden  sind,
haben  sich  an  dem  für  die  betreffende  Abtheilung  bestimmren  Tag  Morgens  8  Uhr  in
dem  sogenannten  Stockgebäude  dahier  einzufinden,  um  das  Weitere  zu  vernehmen.

Stuttgart  den  26.  Juli  1831.  *
Fär  den  Minister:

Kerner.
Dienst-Erledigung.

Am  26.  u.  M.  ist  der  Oberstlieutenant  und  Bataillons-Commandant  im  zweiten
Infanterie-Regiment  v.  Enzberg  dahier  gestorben.