Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Gesetzsammlunsg 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
17. 
26.) Reseript der evangelischen wirklichen Geheimen Räthe an 
das Oberconsistorium, 
die Appellationen hinsichtlich der Anstellungen und Suspensionen von Geistlichen 
und Schullehrern betreffend; 
vom 26 en Mai 1830. 
Ven GOTTES Gnaden, Anton, Kdnig von Sachsen 2c. c. 4c. 
Wöürdige, Wohlgeborner, Vester, Hochgelahrte, Räthe, llebe andächtige und getreue. 
Wir finden, auf euern unterthänigsten Bericht vom 23sten November 1826 und das von 
den getreuen Ständen, in der Schrife vom 1 Z#en Februar dieses Jahres, eröffnete Gutach- 
ten, für angemessen, den wegen der Berichtserstattung auf Appellationen gegen die Anstellung 
von Geistlichen und Schullehrern hinsichtlich der landesherrlichen und der Patrimonial= 
Parren und Schulstellen, nach O. 2 und 4 der Generalverordnung vom 150en Mai 1797, 
zeither bestandenen Unterschied aufzuheben und zu bestimmen, daß überhaupe in allen Fäl- 
len, wo wider die Austellung eines Geistlichen oder Schullehrers, oder gegen die Suspen- 
sion von einem geistlichen oder Schul- Amte appelliret wird, ohne Unterschied, ob die Vo- 
cation zur betreffenden Stelle vom Kirchenrathe, oder von einem Privato und andern Col- 
lator geschehen, und ohne besondere Rücksicht auf die Gründe, aus welchen appellirt wor- 
den, die Berichtserstattung an den Kirchenrath erfolge, jedoch dergestalt, daß leßcerer, 
wenn dabei streitige Rechte wegen der Collatur oder sonst in Frage kommen, mit der Lan- 
desregierung, der Entscheidung des streitigen Rechtspunkts halber, zu communiciren habe. 
Gesetzsammlung 1830. ( 21 )
	        
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