Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

) 
Gesesammlung 
für das 
Königreich Sachsenu. 
28. 
  
39.) Steuerausschreiben 
auf die Jahre 1831, 1832 und 1833. 
vom 27 sten September 1830. 
A uton, von GOXTGE## Gngaden, Konig von Sachsen 2c. 2c. 4c. 
und 
Friedrich August , Herzog zu Sachsen 2c. 
Liebe gekreue. Von Unsern getreuen alterbländischen Ständen sind, bei ihrer letzten 
Versammlung, zu Bestreitung der Staatsbeduͤrfnisse waͤhrend der Dauer der naͤchsten drei 
Jahre, 1831, 1832 und 1833, die gewöhnlichen Abgaben an Land-, Trank-, Pfennig-, 
Quakember= und Personen-Steuer, ingleichen Mahlgroschen in Städten, und Stempel- 
imposten von Papier, Spielkarten und Kalendern, und zwar, so viel die Pfennig= und 
Quatember-Steuern anlange, nach einem ermäßigeen Saße, wiederum bewilligee worden. 
Nachdem Wir diese Bewilligung in dem unterm Sten Juli d. J. erlassenen gnädigsten 
Decrete angenommen haben; so finden Wir für nöthig, wegen der während des gedachten 
dreljährigen Bewilligungszeitraums zu erhebenden Steuern, Folgendes bekannt zu machen 
und zu verordnen: 
Gesetzsammlung 1830. 36 )
	        
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