)
Gesesammlung
für das
Königreich Sachsenu.
28.
39.) Steuerausschreiben
auf die Jahre 1831, 1832 und 1833.
vom 27 sten September 1830.
A uton, von GOXTGE## Gngaden, Konig von Sachsen 2c. 2c. 4c.
und
Friedrich August , Herzog zu Sachsen 2c.
Liebe gekreue. Von Unsern getreuen alterbländischen Ständen sind, bei ihrer letzten
Versammlung, zu Bestreitung der Staatsbeduͤrfnisse waͤhrend der Dauer der naͤchsten drei
Jahre, 1831, 1832 und 1833, die gewöhnlichen Abgaben an Land-, Trank-, Pfennig-,
Quakember= und Personen-Steuer, ingleichen Mahlgroschen in Städten, und Stempel-
imposten von Papier, Spielkarten und Kalendern, und zwar, so viel die Pfennig= und
Quatember-Steuern anlange, nach einem ermäßigeen Saße, wiederum bewilligee worden.
Nachdem Wir diese Bewilligung in dem unterm Sten Juli d. J. erlassenen gnädigsten
Decrete angenommen haben; so finden Wir für nöthig, wegen der während des gedachten
dreljährigen Bewilligungszeitraums zu erhebenden Steuern, Folgendes bekannt zu machen
und zu verordnen:
Gesetzsammlung 1830. 36 )