Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

(175 ) 
40.) Bekanntmachung, 
vom öten October 1830. 
Wag, Anton, von GOTTES Gnaden, Khnig von Sachsen. . u 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. 
rchun hiermit kund und zu wissen: 
Die im taufe der vergangenen Wochen, an einigen Orten des Landes, durch einzelne 
Uibelwollende verübten Excesse und stactgefundenen tumultuarischen Auftritke haben uns um 
so mehr mit schmerzlichem Bedauern erfülle, als das sächsische Volk unrer allen Stürmen 
der Zeit die Liebe zur Ordnung und Ruhe stets bewährc hacte. 
Doch auch in dieser außerordenelichen Zeit hat sich jener Grundzug des Nationalcharac= 
ters nicht verläuznet. Jhm vertrauend haben Wir die Beihülfe aller guren Bürger zu 
Wiederherstellung der gestörten Ordnung in Anspruch genommen. 
Der Erfolg hat diese Maßregel bewährt; Vertcrauen haft Verkrauen erwecke; für den 
guten Zweck haben sich alle Guegesinnte vereinigt, und Wir fühlen Uns beglücke, jetze die 
öffentliche Versicherung abgeben zu können, daß es der Vereinigung von treuem Bürgerfinn, 
mit dem ernsten Wirken der Regierung, gelungen ist, die Ruhe des Landes überall wieder 
berzustellen. 
Die von den Gutgesinnten bei dieser Gelegenbeic vielfach ausgesprochenen Wünsche 
haben die Uiberzeugung gewährt, daß eingreisende Verbesserungen in der Verfassung und 
Verwaltung nothwendig sind. In dieser Absicht ist bereies eine neue Gestaltung der städri- 
schen Verwaltung, die Bearbeitung eines Plans für Landesverfassung und Repräsenkation, 
und die Erörterung eines zweckmäßigern Abgabensystems angeordnet worden. — Mit Ernst, 
Sorgfale und Besonnenheit sollen diese hochwichtigen Gegenstände erwogen, ihr Einfluß auf 
Unsere Lande und Unterthanen geprüft und, wenn dieser wohlthärig befunden wird, rasch 
und kräftig zur Ausführung gebrache werden.
	        
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