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(Nr. 7781.) Bekanntmachung, betreffend die Seitens beider Haͤuser des Landtages ertheilte
nachträgliche Genehmigung der Verordnung vom 17. August 1870. für
die Hohenzollernschen Lande zur Ausführung der Gesetze über die Kriegs-
leistungen und die Unterstützung hülfsbedürftiger Familien der zum Dienste
einberufenen Mannschaften der Reserve, Gandwehr und Ersatreserve.
Vom 12. Januar 1871.
N die unter dem 17. August 1870. für die Hohenzollernschen Lande
erlassene, durch die Gesetz Sammlung (Jahrgang 1870. S. 541.) verkündete Ver-
ordnung zur Ausführung der Gesetze über die Kriegsleistungen und die Unter-
stützung hälfsbedürftiger Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften
der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve den beiden Häusern des Landtages vor-
gelcgt. worden ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Zustimmung
ertheilt. «
Dies wird hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 12. Januar 1871.
Koͤnigliches Staatsministerium.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. . Gr. zu Eulenburg.
Leonhardt. Camphausen.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Gofbuchdruckerei
« (R. v. Decker).