Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

( 207) 
16. 
Die Hauptleute und Zugführer werden von den Mannschaften der Compagnieen mie. Wahl der 
celst Seimmzettel, nach relativer Seimmenmehrheik, erwählt und dem Communalgarden- —— 
Ausschusse zur Bestätigung in ihren Scellen angezeigt. Erfolgt diese niche, so ist zu einer r " 
neuen Wahl zu schreiten. Die zuerst gewählten haben ihre Siellen zwei Jahre lang zu 
bekleiden; wegen der längern oder kürzern Dauer der Gültigkeit der Wahl würd fernere 
Anordnung vom General -Commandanten erfolgen. 
Bei der Wahl zum Hauptmann und Zuagführer ist besonders darauf Rücksiche zu neh- 
men, daß dleselben nicht durch lange und hHäufige Abwesenheic vom Orce am Dienste be- 
bindert seien. Dagegen erwartet man, daß der Gewählee, im Anerkenneniß des ihm da- 
durch bezeigten ehrenvollen Vertrauens der Compagnie, die Uibernahme der Seelle niche 
anders, als aus überwiegenden Gründen, ablehnen oder niederlegen werde. 
17. 
. » » Ernennung der 
Rottmeister, Felbwebel und Tambour werden von den Hauptleuten, mit Zuziehung Nottmeister u. 
und Einstimmung der Zugfuͤhrer, ernannt und angenommen. Feldwebel und 
Annahme des 
Tambours. 
18. 
Jede Compagnie wird, als Vereinigungspunkt, ein Fähnlein mit der Compagnienum-Erhaltung der 
mer führen. Ordnungin den 
Compagnicen. 
Uiber den Bestand der Compagnieen, das Aléker der dabei stehenden Personen, deren * 
Wohnung, den geleisteten Dienst und die Armaturstücke, welche Seaats= oder Commnmnal= 
Eigenthum sind, hat jeder Haupemann, unter Beihülse des Feldwebels, Listen zu führen, so 
wie die nöcthigen Ordrebücher zu balten. 
19. Die Mitglieter 
Eidliche Verpflichtung der Communalgardisten zur Fahne sindet nicht Statt. Es hat der ini kon 
aber jeder Communalgardist die Erfüllung seiner Dienstobliegenheiten und den schuldigen lich, sondern 
pünktlichen Gehorsam im Dienste dem Commandanten mittelst Handschlags zu versprechen. zur mitel 
*i Handschlags 
20 verpflichtet. 
Militairischer Rang außerhalb des Dienstes ist mie einer Anführerstelle bei der Com. Die Anführe 
munalzarde durchaus niche verbunden; im Dienste wird das Verhälenitz zum stehenden haben keinen 
Militair durch das Dienstreglemem bestimme. 3 ini znawihe 
v 43 *
	        
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