Datum
des
Gesetzes.
der
Ausgabe.
.Num.
Seite.
2. April.
3. Mai.
M
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5. April.
14.
24.
24. April.
12. Juni.
21. Mai.
12. Juni.
Mandat, (bei dem Geheimen Nathe ausgefertigt) über
die Gewinnung der Stein-, Braun-, Schwefel= und
Erdkohlen und des Torfs, für das Markgrafthum
Oberlaufisssss
Valvationstabelle der in den Königl. Sächs. Landen Cours
habenden Münzsorten c09.
Verordnung des Geheimen Finanz-Collegii, das Ein-
bringen des Wildprets in Städte beorr.
Rescript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer-
Collegium, die Vermächtnisse und Schenkungen an
Kirchen und für kirchliche Zwecke berr.
Reseript des Geheimen Rathes an die Ober-Amts-Re-
gierung zu Budissin, desselben Inhalss
Verordnung des Kirchenrathes, wegen Bekanntmachung
neuer Sportul-Tax--Ordnungen für den Kirchenrath
und dessen Kanzlei, ingleichen für das Oberconsistorium
und dessen Protonotariatsexpedition, und wegen eini-
ger hierauf sich beziehender Bestimmunggen
Generale des Geheimen Finanz-Collegii, die Aufhebung
des wegen der Königl. Jagden ergangenen Gouverne-
ments-Patents vom 31sten Mai 1814, und die im
Bezug auf die Wildpretksdeputate geltenden Bestim-
mungen bbebrr.
Rescript des Kirchenratbes an die theologische Facultät
zu Leipzig, die von Inländern im Auslande erlangte
theologische Doctorwürde beereer.
Publicandum des Geheimen Finanz-Collegii, die Er-
lduterung einer, §. 16. des, wegen der Cautionen
und Depositen bei den Königl. Cassen, so wie wegen
des Pensionswesens ergangenen Generalis vom 22 sten
Februar 1817. enthaltenen Bestimmung betre..#
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