Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

  
  
  
Datum 
des 
Gesetzes. 
der 
Ausgabe. 
  
  
  
.Num. 
Seite. 
  
  
2. April. 
3. Mai. 
M 
# 
  
5. April. 
14. 
24. 
24. April. 
12. Juni. 
21. Mai. 
12. Juni. 
  
Mandat, (bei dem Geheimen Nathe ausgefertigt) über 
die Gewinnung der Stein-, Braun-, Schwefel= und 
Erdkohlen und des Torfs, für das Markgrafthum 
Oberlaufisssss 
Valvationstabelle der in den Königl. Sächs. Landen Cours 
habenden Münzsorten c09. 
Verordnung des Geheimen Finanz-Collegii, das Ein- 
bringen des Wildprets in Städte beorr. 
Rescript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer- 
Collegium, die Vermächtnisse und Schenkungen an 
Kirchen und für kirchliche Zwecke berr. 
Reseript des Geheimen Rathes an die Ober-Amts-Re- 
gierung zu Budissin, desselben Inhalss 
Verordnung des Kirchenrathes, wegen Bekanntmachung 
neuer Sportul-Tax--Ordnungen für den Kirchenrath 
und dessen Kanzlei, ingleichen für das Oberconsistorium 
und dessen Protonotariatsexpedition, und wegen eini- 
ger hierauf sich beziehender Bestimmunggen 
Generale des Geheimen Finanz-Collegii, die Aufhebung 
des wegen der Königl. Jagden ergangenen Gouverne- 
ments-Patents vom 31sten Mai 1814, und die im 
Bezug auf die Wildpretksdeputate geltenden Bestim- 
mungen bbebrr. 
Rescript des Kirchenratbes an die theologische Facultät 
zu Leipzig, die von Inländern im Auslande erlangte 
theologische Doctorwürde beereer. 
Publicandum des Geheimen Finanz-Collegii, die Er- 
lduterung einer, §. 16. des, wegen der Cautionen 
und Depositen bei den Königl. Cassen, so wie wegen 
des Pensionswesens ergangenen Generalis vom 22 sten 
Februar 1817. enthaltenen Bestimmung betre..# 
  
  
10. 
10. 
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14. 
11. 
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14. 
  
  
10. 
12. 
14. 
21. 
15. 
16. 
22. 
  
21—31. 
33— 36. 
39 —40. 
41. 
42. 
71—87. 
43 — 48. 
49.
	        
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