Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

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Gegenstand. 
Bescheid.. 6 gr. bis 
Besebung eines geistlichen oder Schul- Amtes ꝛc. s. Designationsbefehl. 
Besoldung, s. Gehalt. 
Beilagen, s. Abschriften. 
Cantorpraͤdicat, s. Praͤdicat. 
Canzleizettel, ...........- 
Catechumenen, wenn sie vor Erfuͤllung des 14ten Lebensjahres zu der 
Confirmation und dem Genusse des heiligen Abendmahls zuge— 
lassen werden, fuͤr das Rescript, nach den Vermögensverhält= 
nissen. 12 gr. bis 
bei Unvermögenden unentgeldlich. 
Censur wegen bestandenen Examenns.. — 
Collaturrecht uͤber Stipendien und andere Beneficien, s. Decret. 
Collectenbesell ... 
Collegiatur in dem großen oder dem kleinen Fürstencollegium bei der 
Universitäc zu Leipzig, für den Wahl. Bestätigungs-Befehl, 
Communicat, nach Beschaffenheit der Sach, 6 gr. 12 gr. bis 
Wenn bel einer Sache eine Meinungsverschiedenheic der 
Collegien enestehec, so sind für die deshalb abzulassenden mehre- 
ren Communicace, oder den zu erstatctenden Beriche, so wie 
überhaupc für Berichte, Communicake und Verfügungen, wel- 
che niche durch die Parteien selbst, sondern durch Incident= 
punkte veranlaße werden, Sportuln von den Parteien nicht zu 
verlangen. 
Confirmation und Verpflichtung eines Rectors oder andern Professors 
an einer Koͤniglichen Landschule... . 
Dergleichen eines Adjuncts an einer Landschule;e . .. 
Confirmation eines Recesses oder Vergleichs und Ausfertigung der 
Confirmationsurkunde, nach Beschaffenheit der Sache und de- 
ren Wichtigkeittth. 1 khlr. bis 
  
Consilinm abeundi, (. Relegatlon. 
ensilerien Assessor-Stelle, s. Assessur. 
  
Sportuk 
satz. 
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12 
  
  
12 
12 
  
  
  
11
	        
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