Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

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Gegenstand. 
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Probe wegen eines Schuldienstes, s. Designationsbefehl. 
— „., wenn solche einem Pfarrer oder Schullehrer erlassen wird, 
1 Thlr. —. —, bis 
Professur auf der Universität, für den Befehl zu einer ordentlichen, 
„„ zu einer außerordentlichen, ...... 
Prolongation des Genusses eines Stipendiums oder einer Convictstelle, 
— — des Gnaden= halben Jahres, s. Gnaden-halben Jah- 
res-Prolongation. 1 
Qulttiung über eine abgelegke Rechnung, s. Justificationschein. 
Rectoratbesetung, (. Designatlonsbefehl. 
Rectorprädicac, (. Prädicat. 
Registrarur, nach Beschaffenheic ihrer Ausführlichkeie —. 6 Gr. — bis 
Relegation oder Consilium abeundi, wenn ein Studirender damit be- 
legt wird, für das Rescripe, ... „„ „ 
Remotion, (. Dienstentsehung. 
Resecript, in welchem einer Unterinstanz auf ihren Bericht entscheidende 
Resolution ertheile wird, nach Beschaffenbeit der Sache, 
—. 12 Gr. — bis 
andre Rescripte, in so weic sie niche in dieser Tarordnung uncer 
besondern Ansätzen vorkommenr 
Resolution, wie Bescheid. 
Receß, (. Confirmation. 
Schul-Dienst-Besetzung, (. Designations-Befehl. 
Schulstelle, bei Errichtung einer neuen, für das Rescriot. 
Signatur auf einen Beriche, ein Memorial, oder ein andres Schreiben, 
Signatur wegen Ermäßigung außergerichtlicher Kosten 
Stipendium, Erxpectanz darauauautttt: 
— — wirkliche Verleihung desselkhen 
— — wenn deshalb Prolongation Statt findet, fuͤr den Befehl, 
Stipendiatenephorus, s. Ephorus. 
Superintendent. Fuͤr Designation, Verpflichtung, Confirmation eines 
Superintendenten und sonstige dabei vorkommende Expeditionen. 
  
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