1840.
Deggleichen für Pillen, die mit Vanille bestreut werden, pro Unze
Desgleichen für Pillen, welche versilbert werden, pro Unze
Desgleichen für Pillen, die bergoldet werden, pro Drachne. .
Das Gewicht der Pillen wird im Durchschnitt zu zwei Gran pro
Stück angenommen. Ist ein größeres oder kleineres Gewicht derselben
vorgeschrieben, so werden sie nach Verhältnih theurer oder wohlfeiler
*- so daß z. V. Pillen von vier Gran, mit Pulv. rad. Glycyrrh.
besteut, die Unze zu.
oeben solche Hilen von einem GBran dagegen die ünze zu
n w
Für siohen, Formation, Bestreuen und Diobensalion der
Merde- sih und Boli, pro Stück incl. Convolut
Für Vereitung, Formation, Bestreuen und wꝛr der
Toochisci, nach genau bestimmtem Gewichte, pro U
Für Bereitung, Formation, Wsteeun und u ver,
selben nach willkürlicher Gröhe, pro U
Für Mengung und Din,pensation burs seinen Pulbers. wenn
solches nicht dividirt oder in vervielfältigter Dos s verabfolgt wird,
mit Kapsel, Convolut und Signatur: bis incl. ¶ Unzen
— 12
In grögeren Ouantitäten fü das Quantum von 1 un
überstelgende Pfund
Bei einer Division “ was gichuie it, bei- einer in berviel-
fältigter Dosis erfolgten Verabreichung der Pulver, wird für die
Dispensation incl. Mengung, Kapsel, Convolut und Sinaaur-
bis zu 12 Stück ein jedes zu
Jedes weiere Pulver ũber 12 Stück wird mit
erechnet
* Wachs-Kapseln dazu verschrieben, oder ist deren Anwen-
dung überhaupt unumgänglich nothwendig, so werden obige
Säße um den vierten Theil echöht; es muͤsen demnach 12 Seiück
solcher Pulver tarirt werden mit
Für Mengung und Diepensation eines sroben Pulers oder
einer Quantität Species mit Kapsel, Convolut oder Siznaiut.
n. .
Bei größeren Quantitãten für jedes Pfund
Bei Divisionen grober Pulver und Sxecies werden für Viepen-
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