Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

1840. 81 
6. 7. 
II. Ausfertigung der Begleltscheine. 
A. Ueherhaupt. 
5 Prüsung der Onaflsicaklen des Amts, bei welchem die Grltdlgung des Beglchtscheins Esfolgen soll. 
Wenn die Ertheilung eines Begleitscheins bei einem dazu befugten Amte 
in Antrag gebracht wird, so hat dasselbe vor allen Dingen zu prüfen, ob 
und inwieweit das vom Erxtrahenten bezeschnete Amt zur Erlcdigung von Be- 
Neüscheinen, nach §. 6., wirklich berechtigt it. Nur dann, wenn in dieser Be- 
Fehung ein Hinderniß nicht enkgegentritt, ist der begehrte Begleitschein zu er- 
heilen; im entgegengesetzten Falle aber, und wenn der Begleitschein- Ertrahent 
auch die Perweisung an ein anderes, zur Erledigung des verlangten Begleit= 
scheins befugtes Amt nicht zusagend findet, muß die Vegleitschein= Ertheilung 
ganz unterbleiben. 
8. 6. 
D Auwendung der einen oder andem Gatkung der Brglellschne. 
Nach den Ergebnissen dieser Erörterung (F. 7.), in Verbindung mit den, 
in den §. 3. und 6. enthaltenen Vorschristen und den Anträgen des Begleit- 
schen-Entrahenten, hat das Amt dann auch zu beurtheilen, welche Art der 
seni# ob mit Begleitschein I. * :t zur Anwendung kommen dürfe. 
B. nossertag 10 bo I. 
1) Urt der Aussertigun 
Jeder Begleitschein wird in zwei gleichlmnde Eremplaren aucgefertigt. 
Die erste Ausfertigung — das Unikat — empfängt der Begleitschein-Ertra- 
hent zur Aushändigung an den Waarenführer; die zweite Ausfertigung — 
das Duplikat — aber verbleibt einstweilen und bis zum demnächstigen Aus- 
lausche gegen das Unikat bei dem Ausfertigungsamte. 
Die beiden Exemplarr eines und desselben Begleitscheins werden auf der 
Vorderseite oben linker Hand bezüglich als Unikat und Duplikat bezeichnet und, 
als genau mit einander übercinstimmend, amtlich beglaubigt. 
8. 10. 
Die Auofertigung eines Begleitscheins J. geschieht entweder 
an) durch vollständige Ausfüllung aller Spalten des Begleitschein- For- 
mulars, nach Inhalt ihrer Ueberschrift und für sämmtliche, zu der 
betreffenden Sendung gehörige Waaren, oder 
) in der Art, daß diejenigen Spalten des Formulars, welche sich auf 
Gattung, Menge und Verschluß der Waare beziehen, nicht im De- 
tafl ausgefüllt werden, sondern darin auf eine, dem Begleitscheine 
Söchl. Schw. Rudolst. Grlehsammlung. 1. 11
	        
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