Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

1 8· 49. 135 
K. 84. 
Ueberhaupt hat der Kaiser die Regicrungsgewalt in allen Angelegenheiten des 
Reiches nach Maaßgabe der Reichsverfassung. Ihm als Träger dieser Gewalt 
stehen diejenigen Rechte und Befugnisse zu, welche in der Reichoverfassung der Reichs- 
gewalt beigelegt und dem Reichstage nicht zugewiesen sind. 
  
Abschnitt IV. Der Relchstug. 
Artikel J. 
Der Reichstag besteht aus zwei Haͤusern, dem Staatenhaus und dem Volks- 
haus. 
Artikel I. 
K. 86. 
Das Staatenhaus wird *½m aus den Vertretern der deurschen Staaten. 
Die i der Mitglieder vrchett 56 nath folgendem Verhdltniß: 
Preußen . . . 10 Mitglieder 
Oesterreich.. 3238 „ 
Bayeen 18 „ 
Sachsen 10 „ 
Hannover.. 10 
Wöürtemberg 10 
Bee 
Kurhessen .... 
Großherzogthum Bessen . 
Holstein (Schleswig, . hieich g. 1 
Mecklenburg - Schwerin ·. .. 
Luremburg-Limburg 
Nassaa 
Braunschweig 
Oldenburg 
Sachsen- Weimar 
# d’ e "aeesee 
2 
168 Mitglieder
	        
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