Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

1849. 179 
8) Der auf der linken Rheinseite gelegene Theil des Großherzogthuntö Olden- 
burg mit Rheinpreußen. 
9) Pyrmont mit Preußen. 
Frankfurt, den 12. April 1849. 
Der Reichsverweser 
Erzberzog Johann. 
Die interimistischen Reichsminister 
H. v. Gagern. v. Pencker. v. Beckerath. Duckwitz. R. Mohl. 
  
Geset, 
betrefsfend die Taggelder und Reisegelder der Abgeordneten zum Reichstagc. 
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversamm- 
lung vom 27. März 1849, verkündet als Gesetz: 
Reichsgesetz 
über die Taggelder und Reisegelder der Abgeordneten zum 
Reichstage. 
Die Mitglieder des Staatenhauses und des Volkshauses erhalten ein Tag- 
geld von sieben Gulden theinisch und eine Reisekostenentschädigung von einem Gul- 
den für die Meile, sowohl der Hinreise als der Ruckreise, und genießen Portofrei- 
heit für alle an sie gelangenden, oder von ihnen ausgehenden Correspondenzen und 
Drucksachen. 
Frankfurt, den 12. April 1889. 
Der Reichsverweser 
Erzberzog Johann. 
Die interimistischen Reich minister 
H. v. Gagern. v. Pencker. v. Beckerath. Duckwit. R. Mohl. 
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