Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

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18 49. 227 
6. Stoͤcke. 
1. harte. 
1 Fl. 40 kKr. für 1 Kaofter gute. 
: 20 1 
- atringen 
. 28= für 1 Klafter —t guc. 
= 16 = - 2 geringere. 
" S. „ 1 gzeschmatzte gute. 
" .„ „ 1 * Fgeringere. 
II. Nutzholz zu Mühlwellen. 
13 für 1 Cubikfuß weiches von verschiedener bänge. 
I. ". 6 o R e. 
11 . für 1v Cubikfuß bis z einer - von 16 Fuß. 
. 12 -von ejner Länge von 17—22 FuPß. 
rr. weiche. 
-JN. „ für 1 Cubikfuß bis 14 Zoll mittlerem Durchmesser und bis zu 
einer Länge von 22 Fuß, wofür der Preis erst durch 
die Commerzial-Holzpreise zu ermitteln ist. 
Verzeichniß 
der Preise für die Floßcheithölzer nach Leipziger Naß. C. 10.) 
a Fl. 40 Kr. ausschließlich des bestimmten Meßgeldes für 1 Klafter 3-elliges 
weiches Brennholz am Zirkel. 
is „ uoschließlich des bestimmten Meßgeldes für 1 Klafter deegl. auf 
den Holzaussatzplatzen zu Blankenburg, Schwarzo, 
Volkstedt und Rudolstadk. 
. — . für 1 Klafter #elliges weiches Werkholz (Ausschußscheite) auf 
den Scheitgärten zu Vlankenburg, Schwarza, Volkstedt 
und Rudolstadt ausschließlich des bestimmten Meßgeldes.
	        
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