Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

1850. 399 
& NXXVIII. Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen den Staatöregierungen des Großherzegkhums Sachsen- 
Weimar-Eisenach, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt und des Fürsten- 
thums Schwarzburg-Sondershausen ein Vertrag über die Errichtung eines ge- 
meinschaftlichen Appellations-Gerichto und zweier gemeinschaftlicher Kreisgerichte 
und weiter zwischen den beiden zuerst genannten Staatsregierungen ein zweiter Ver- 
trag über die Errichtung zweier gemeinschaftlicher Justizämter abgeschlossen wor- 
den ist, so werden diese beiden Verträge, nach erfolgter Zustimmung des Landtags 
und allseitig geschehener höchster Ratification, hierdurch zur Nachachtung bekannt 
gemacht. 
Gleichzeitig bringen wir hiermit noch zur öffentlichen Kenntniß daß mit dem 
1. Juli d. J. das Fuͤrstliche Justizamt zu Koͤnit aufgehoben und dem Fuͤrstlichen 
Justizamte Leutenberg einverleibt wird, ebenso auch von demselben Zeitpunkte ab 
das Fürstliche Justizamt zu Paulinzella und Ehrenstein aufhört und die zu dem 
ebengedachten Fürstlichen Justizamte gehörigen Ortschaften dem Fürstlichen Justiz- 
amte Ilm sämmtlich zugewiesen werden. 
Ferner wird ebenfalls vom 1. Juli d. J. an neben dem bereits bestehenden 
Justizamte in Frankenhausen noch ein zweites eingerichtet werden und zwar das 
eine die Stadt incl. Altstadt Frankenhausen, den Ort Seehausen und den Groß- 
herzoglich Sächsischen Flecken Oldisleben und das andere die übrigen zum Fürst- 
lichen Justizamte Frankenhausen bereits gehörigen Ortschaften umfassen. 
Auch in Schlotheim wird vom 1. Juli d. J. ab nach Aufhebung der von 
Hopffgartenschen Patrimonial-Gerichte daselbst ein eigenes Fürstliches Justizame 
errichtet werden, welchem außer Schlotheim selbst die Orte Mehrstedt, Immen- 
roda, Straußberg und Rirchberg einbezirkt werden sollen. 
Zugleich wird unter Bezugnahme auf das wegen Aufhebung der Patrimonial- 
Gerichtsbarkeit unterm 1. d. M. erlassene Geseh hiermit bekannt gemacht, daß von 
den zu den Patrimonial= Gerichten gehörigen Ortschaften. 
A. dem älies Justizamte Königsee: 
1) Allendorf, 
2) Sitzendorf, 
3) Aschau,
	        
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