Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Achbehnteo Stũck voin Dahr 1850.
M XLV. Minmi sterial. Vekanntmachung.
In Beziehung auf die Verordnung, die Organisation des Ministeriums betref-
fend, vom 26. April c., wird in erhaltenem Auftrage des regierenden Fürsten
Hochfürstliche Durchlaucht Folgendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
I. Haben Serenissimus für gut befunden, die kirchlichen-und Schulangelegen-
heiten von der Abtheilung der Justiz zu trennen und dafür eine eigene unter Nr. 4
u bilden.
II. Sind die Militair-Angelegenheiten von der Abtheilung des Innern (Nr. 3)
abgezweigt und der ersten Abtheilung zugewiesen worden.
II. Leitet der unterzeichnete wirkliche Geheime-Rath und Minister gleichzeitig
als Vorstand die Geschäfte der ersten Abtheilung, der Abtheilung für Kirchen= und
Schulsachen und der Abtheilung der Finanzen,
Vorstand der Abtheilung der Justiz ist der Herr Ministerial-Rath Schwartz
und der Abtheilung des Innern der Herr Ministerial-Rath Scheidt.
IV. Vortragende Mitglieder des Fürstlichen Ministeriums sind folgende:
1) in Militair-Angelegenheiten:
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt;
2) bei der Abtheilung des Innern:
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt,
Herr Haupimann von Erffa,
Herr Regierungs-Rath Leo,
Herr Stadtphysicus Dr. Syrbius.
3) bei der Abtheilung für Rirchen= und Schul sachen:
Herr Regierungs-Rath Schwartz,
und in Ansehung der Schulangelegenhriten noch
Herr Gymnasial-Director Dr. Müller und
Herr Professor Wächter.
Fürstl. Schw. Rurolst. Gesetsammlung IXI. 63