Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Achbehnteo Stũck voin Dahr 1850. 
  
  
M XLV. Minmi sterial. Vekanntmachung. 
In Beziehung auf die Verordnung, die Organisation des Ministeriums betref- 
fend, vom 26. April c., wird in erhaltenem Auftrage des regierenden Fürsten 
Hochfürstliche Durchlaucht Folgendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
I. Haben Serenissimus für gut befunden, die kirchlichen-und Schulangelegen- 
heiten von der Abtheilung der Justiz zu trennen und dafür eine eigene unter Nr. 4 
u bilden. 
II. Sind die Militair-Angelegenheiten von der Abtheilung des Innern (Nr. 3) 
abgezweigt und der ersten Abtheilung zugewiesen worden. 
II. Leitet der unterzeichnete wirkliche Geheime-Rath und Minister gleichzeitig 
als Vorstand die Geschäfte der ersten Abtheilung, der Abtheilung für Kirchen= und 
Schulsachen und der Abtheilung der Finanzen, 
Vorstand der Abtheilung der Justiz ist der Herr Ministerial-Rath Schwartz 
und der Abtheilung des Innern der Herr Ministerial-Rath Scheidt. 
IV. Vortragende Mitglieder des Fürstlichen Ministeriums sind folgende: 
1) in Militair-Angelegenheiten: 
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt; 
2) bei der Abtheilung des Innern: 
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt, 
Herr Haupimann von Erffa, 
Herr Regierungs-Rath Leo, 
Herr Stadtphysicus Dr. Syrbius. 
3) bei der Abtheilung für Rirchen= und Schul sachen: 
Herr Regierungs-Rath Schwartz, 
und in Ansehung der Schulangelegenhriten noch 
Herr Gymnasial-Director Dr. Müller und 
Herr Professor Wächter. 
Fürstl. Schw. Rurolst. Gesetsammlung IXI. 63
	        
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