Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwölfter Jahrgang. 1851. (12)

1851. er 
roͤmischen Buchstaben anschließen. — Die beiden Seitentheile der Einfassung zeigen 
die mit Eichenkraͤnzen um Huͤfte und Stirn versehenen zwei Schildhalter des Fuͤrst- 
lichen Wappens, deren jeder eine Fahne traͤgt. Die Flaggen dieser Fahnen, auf 
denen sich der gekroͤnte Doppeladler in goldenem Felde befindet, bilden die zwei 
oberen Ecken der Einfassung, während unter jeder der beiden, die Schildhalter dar- 
stellenden Figuren eine verzierte Cins auf guillochirtem Grunde, den Werth der 
Cassen-Amveisung angebend, die beiden untern Ecken einnimmt, wobei zu bemerken, 
daß in der Eins links 1 Gulden und 45 Krenzer, wie in der Mitte einer jeden der- 
selben 1 Thlr. steht. — Zwischen diesen beiden Ecken wird der untere Theil der Ein- 
fassung durch das große Fuͤrstliche Wappen ausgefuͤllt, auf dessen linker Seite sich 
die Ansicht vom Schlosse zu Schwarzburg, auf der rechten die des Schlosses zu 
Rudolstadt befindet. Beide Schloͤsser stehen auf Anhoͤhen, an deren Seiten und 
Fuße, zwischen Baͤumen, Haͤuser sich zeigen, worunter rechts eine Kirche. 
II. Inneres Feld. Hier befindet sich auf Relief-Manier= Grund der 
Werth deo Scheines in den Worten: Ein Thaler Courunt in großer weißer go- 
thischer Schrift mit schwarzem Schatten. — Unter dieser Zeile stehen in einer 
dreitheiligen Schleife in ganz kleiner rômischer Schrift die Worte: Gesen v. 
10. November 1848 — im 14 Thuler Fusse — Rudolslact d. 30. Mui 1851. — 
Unter der Relief= Arabecke stehen, auf linirtem Grunde, die facsimilirten Unter- 
schriften des Fürstlichen Commissarius Th. Schwurtz und des Cassirers H. Bamberg. 
Am Fuße der Einfassung rechto befindet sich in kleiner Schrift die Firma der 
Officin mit den Worten: Druck v. Thcodor Boesche in Berlin. 
Gegen das Licht gehalten, gewährt der Schein in hohlen römischen Buchstaben 
die Ansicht des Wasserzeichens S 1 R. Die Farbe der Vorderseite ist blasser 
braungelber Ton mit entsprechenden Lichtstrahlen. 
C. Nückseite. Die aus vier mit einander verbundenen Eckstücken bestehende 
Arabesken-Einfassung giebt durch jede der in der Ecke auf schraffirtem Felde schräg 
liegenden Zahlen (I.) den Werth des Scheineo an. — In der obern Verbindungs- 
leiste ist linko das Aõ Zeichen mit der geschriebenen Nummer und rechts die Serie 
(letztere in eingedruckten Buchstaben) angebracht. — Diebeiden Seitenverbindungen 
linko und rechts enthalten auf mit Arabeoke und Krone umgebenem Goldschilde 
den Doppeladler mit Kamm und Gabel. — In der untern Leiste oder Verbindung 
befindet sich in deutscher Diamantschrift die Strafandrohung in folgenden Worten: 
Wer dieses Papiergeld nachmacht in der Absicht, es als Geld auszugeben ist mit 
Juchthausstrafe bis zu 8 Jahren zu belegen, hat er aber dasselbe wirklich ausgege-
	        
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