Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

1852. 63. 
& XXXVII. Mirnisterial-Bekanntmachung, 
die zeitweise Aufhebung des Eingangszolles für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl 
und Mühlenfabricate betreffend. 
Mit Bezugnahme auf die betreffende Ministerial-Bekanntmachung vom 20. 
März d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Einver- 
ständniß sämmtlicher Zollvereinsstaaten die vereinbarte Einstellung der Erhebung 
des Eingangszolles für Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl bis zum 1. October 
d. J. erstreckt, außerdem aber auch auf Mühlenfabrikate, ndmlich geschrotete und 
geschälte Körner, Graupe, Griec und Grütze, ingleichen gestampfte oder geschalte 
Hirse ausgedehnt worden ist. 
Rudolstadt, den 14. Juni 1852. 
Färstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwartz# *' 
  
XXXVIII Verorbnung, 
bie Einberufung des Landtags betreffend, vom 15. Juni 1852. 
Wir Friedrich Ginther, von Gottes Gnaden, Fürst zu Schwarzburg v. 
verordnen hiermit, daß der am 20. Märg 1850 vertagte Landtag auf den 1. Juli 
d. J. in Unsere Residengstadt Rudolstadt wieder zusammenberufen riue und be- 
auftragen Unser Ministerium mit der Ausführung dieser Verordnu 
urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und kagablctm Fürst- 
lichen Insiegel. 
Rudolstadt, den 15. Juni 1852. 
1½—½— Fr. Gänther, F. z. S. 
v. Bertrab. Scheidt. v. Ketelhodt. v. Bamberg. 
 
	        
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