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Um die Entstehung von Krankheicen unter den Hausthieren zu verhüten, hat
er auf zweckmäßige Beschaffenheie des Futters, des Wassers, der Stallungen, der
Weidepldte, auf gehoͤrige Reinlichkeit bei ider Wartunge auf Beseitigung und Ver-
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zen, auf die Abstellung schädlicher Gebruche und Gewohnheiten durch Rath und
That möglichst hinzuwirken, und deßhalb bel den Behörden die geeigneten Einlei-
tungen zu treffen. Inobesondere hat er auch auf etwa vorhandene, in örtlichen Ver-
bältnissen begründete Schädlichkeiten, welche Bedingungen enzootischer Krankheiten
ausmachen, sein Augenmerk zu richten und nöthigenfalls in Verbindung mit dem
Physikus und in Gemeinschaft mit den Behörden die Hebung und Entfernung der-
selben ins Werk zu setzen. Ebenso hat er, um das Forterben der Thierkrankheiten
zu verhüten, genau darauf zu achtren, daß keine mit erheblichen forterbenden Krank-
heiten und Fehlern behafteten Thiere zur Zucht gebrauche werden.
Decgleichen hat er sorgfältig darüber zu wachen, daß keine Ansteckungsstoffe
im Lande erzeugt oder in dasselbe eingeführt werden, und in der lehteren Hinsicht
muß er öfterd bei Viehmärkten gegenwärtig sein und auf gesunde Beschaffenheit deo
zum Verkaufe gebrachten Viehes sehen. Dab wad er über den Ausbruch von Seuchen
in den benachbarten Ländern erfährt, muß er schleunigst zur Kenntniß der Behörden
bringen, in Bezug auf fremdes Vieh, welchec durch das hiesige Kand getrieben wird,
auf die Aufforderung der Behörden die bei herrschenden Seuchen nöthigen Gesund-
beitspässe, erforderlichenfalls die Thiere selbst untersuchen, so wie darauf achten, daß
keine Seuche durch giftfangende Sachen in das Land Eingang finde.
S. 13.
Dem Kreisthierarzte liegt es ferner ob, für die Tilgung ansteckender Krank-
heiten, die in seinem Bezirk ausbrechen, eifrigst zu sorgen. Demgemß hat er sich
bei der ersten Nachricht ven dem Auöbruche einer solchen Krankhit in einem Orte
ungesäumt an Ort und Stelle zu begeben und das Uebel in Bezug auf seine Ursachen,
seine Verbreitung, seine Zeichen, seinen Verlauf, seine Ansteckbarkeit, seine Gefahr
und Tödklichkeit genau zu untersuchen, einen Heilplan zu entwerfen, Maßregeln an-
zugeben, wie der Verbreitung der Seuche Einhalt gethan und vorgebeugt werden
kann, und dieselben durchführen zu helsen. Namentlich ist dieses erforderlich bei der
Rinderpest, dem Rotz, dem Wurm, dem Milzbrand, dem Zungenkrebs, der bei