1853. 277
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Einundzwanzigstes Skäch vom Jahre 1833.
XLV. Ministerial-Bekanntmachung,
die weitere Einstellung der Erhebung des Eingangozolles für Getreide, Hülsen-
früchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate betreffend.
In Gemähheit einer unter den Regierungen der Zellvereing-Staaten neuer-
lich stattgehabten Vereinbarung ist die vor der Hand bio zum Schluß des lau-
fenden Jahres verfügt gewesene Einstellung der Erhebung des Eingangszolles
für Getreide, Hütsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate nämlich: ge-
schrotete und geschälte Körner, Graupe, Grieo und Grütze, gestampfte oder ge-
schälte Hirse bis Ende September des künftigen Jahres I#4 auogedehm wor-
den, was hierdurch mit Bezugnahme auf die betreffende Ministerial-Bekanntma-
chung vom 13. v. M. zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Rudolstadt, den 21. October 1853.
Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil, der Finanzen.
Th. Schwarg. e 40
XLVI. Ministerial-Bekanntmachung,
betreffend den Beitritt der Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma
zu dem Preußisch-Oesterreichischen Handels= und Jollvertrage.
Nachdem die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma dem zwi-
schen Preußen und Oesterreich abgeschlossenen Handels= und Zellvertrage vom
19. Februar 1#853 auf Grund des Artikels 26 dieses Vertrage beigetrei, auch
Fürstl. Schw. Rudolß. Gesehsamml. XIV.