198 1854.
. 2.
Am 16. October d. J. haben die Wahlen der sämmtlichen Abgeordneten
und zwar der Abgeordneten der größeren Grundbesitzer durch diese und der übrigen
Abgeordneten durch die am 2. October d. J. gewählten Wahlmänner stattzufinden.
Rudolstadt, den 4. August 1854.
Jürstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.