Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

198 1854. 
. 2. 
Am 16. October d. J. haben die Wahlen der sämmtlichen Abgeordneten 
und zwar der Abgeordneten der größeren Grundbesitzer durch diese und der übrigen 
Abgeordneten durch die am 2. October d. J. gewählten Wahlmänner stattzufinden. 
Rudolstadt, den 4. August 1854. 
Jürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.