Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

1854. 203 
Firner sind: 
7) zum Berichte des Dieners über die Ererntionsvollsrekung (§§.37, 38 der Exern= 
tions-Ordnung) das Formular G; und 
8) zum Versteigerungs-Protocoll (§.41 der Exerutions-Ordnung) das Formular II 
anzmvenden. 
8. 8. 
Um für Auctionsbekanntmachungen (F.40 der Executions-Ordnung) und für Sub= 
hastationspatente eine gleichmäßige Form herbeizuführen, werden die betreffenden 
Justizbehörden angewiesen, sich bei solchen Erlassen der Muster J und K zu bedienen. 
8. 9. 
Bei Abnahme von Manifestationseiden (8. 49 der Executions-Ordnung) ist nach- 
stehende Ehdeesonnel: 
schwöre zu Gott, dem Allmichtigen einen leiblichen Eid, daß 
alles zu meinem Vermögen Gehörige treu und gewissenhaft angegeben, nichts 
davon verschwiegen, noch selbst oder durch Andere über Seite gebracht habe; 
zugleich gelobe ich, daß wenn dennoch einzelne Gegenstände außer Acht gelassen 
sein sollten, ich dieselben sofort, wenn ich auf sie aufmerksam geworden bin, ge- 
treulich und gewissenhasft anzeigen werde, so wahr 
in Anwendung zu bringen. 
Rudolstadt, den 25. August 1854. 
Füärstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Vertrab. 
A. 
In der Sache de 
erhalten Sie auf den Antrag de 
hiermit die Auflage d 
a) wegen der ih zustehenden Huptsocherung von 
Er: Thlr. Sgr. 
b) wegen der Zinsen davon Muo. seit dem 
r. Hllr. — Thlr. Sgr. 
) wegen des goosewallagt mit 
Fl. Hllr. Thlr. Sgr. 
 
	        
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