1854. 203
Firner sind:
7) zum Berichte des Dieners über die Ererntionsvollsrekung (§§.37, 38 der Exern=
tions-Ordnung) das Formular G; und
8) zum Versteigerungs-Protocoll (§.41 der Exerutions-Ordnung) das Formular II
anzmvenden.
8. 8.
Um für Auctionsbekanntmachungen (F.40 der Executions-Ordnung) und für Sub=
hastationspatente eine gleichmäßige Form herbeizuführen, werden die betreffenden
Justizbehörden angewiesen, sich bei solchen Erlassen der Muster J und K zu bedienen.
8. 9.
Bei Abnahme von Manifestationseiden (8. 49 der Executions-Ordnung) ist nach-
stehende Ehdeesonnel:
schwöre zu Gott, dem Allmichtigen einen leiblichen Eid, daß
alles zu meinem Vermögen Gehörige treu und gewissenhaft angegeben, nichts
davon verschwiegen, noch selbst oder durch Andere über Seite gebracht habe;
zugleich gelobe ich, daß wenn dennoch einzelne Gegenstände außer Acht gelassen
sein sollten, ich dieselben sofort, wenn ich auf sie aufmerksam geworden bin, ge-
treulich und gewissenhasft anzeigen werde, so wahr
in Anwendung zu bringen.
Rudolstadt, den 25. August 1854.
Füärstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Vertrab.
A.
In der Sache de
erhalten Sie auf den Antrag de
hiermit die Auflage d
a) wegen der ih zustehenden Huptsocherung von
Er: Thlr. Sgr.
b) wegen der Zinsen davon Muo. seit dem
r. Hllr. — Thlr. Sgr.
) wegen des goosewallagt mit
Fl. Hllr. Thlr. Sgr.