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Nachdem die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung den Wunsch
ausgesprochen hat, das durch den Staatsvertrag vom 23. März resp. 9. und 15. April
1850 lii. B. Art. mit dem Kreisgerichte zu Arnstadt verbundene Dorf und Flur Angel-
roda dem Fürstlich Schwarzburg= Nudolstädtischen Kreisgerichte zu Rudolstadt über-
wiesen zu sehen, so ist auf Antrag dieser Regierung mit höchster Genehmigung Seiner
Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Sachsen. Weimar-Eisenach und Ihrer Durch-
lauchten, der Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt und zu Schwarzburg-Sonderöhausen,
wischen dem Großherzoglich Sächsischen Staatsministerimn zu Weimar, dem Fürktlich
Schwarzburg-Rudolstädtischen Ministerium zu Rudolstadt und dem Fürstlich Schwarz-
burg-Sondershaufenschen Ministerium zu Sondershausen nachstehender Vertrag abge-
schlossen worden:
Artikel I.
Der Staatsvertrag vom 23. Märg resp. 9. u. 15. April 1850 wird rücksichtlich des
Art. 1 Il. B. dahin modificirt, daß das den ehemals von Wiglebenschen Gerichtsbezirk
bildende Dorf und Flur Angelroda von dem Kreisgerichte zu Arnstadt losgetrennt und
der F. Schwarzb. Rudolstädtischen Staatsregierung überlassen wird, dasselbe dem F.
Schwarzb. Rudolstädtischen Kreisgerichte zu Rudolstadt zu überweisen.
Artikel 2.
Die Ausführung dieses Vertrags erfolgt mit dem 1. April 1856. Die bis zu
diesem Tage bei dem Kreisgerichte zu Arnstadt in Angelrodaer Rechtsangelegenheiten
aufgekommenen Sporteln und Strafgelder werden an die Fürstlich SchwarzburgRudol-
städtischen landesherrlichen Cassen abgeliefert, bezüglich nach dem 1. April 1856 von
den Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Behörden für dieselben eingezogen.
Alle bei dem Kreisgerichte zu Arnstadt vorhandenen, Angelrodaer Rechtsange-
legenheiten betreffenden Acten, Documente und Bücher werden, wie sie liegen, am
1. April 1856 an das Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Kreiegericht zu Rudol-
stadt abgegeben.
Zu Urkund dessen ist dieser Vertrag auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs zu Sachsen-Weimar-Eisenach von dem Großherzoglich Sächsischen
Staateministerium zu Weimar, Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg.Ru-
dolstadt von dem Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Ministerium zu Rudolstadt
und Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen von dem Fürstlich