Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 449 
E. 
Auf Grund der nachstehenden amtlichen Verhandlung: 
Rudolstadt, den 2. August 1857. 
Vor dem Fürstl. Justizamte erscheint heute 
der Töpfermeister August Friedrich Schmidt allhier 
und bringt an: 
Er habe von dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Baumann hieselbst ein Capital 
von Ein Tausend Gulden darlehnsweise erhalten, quittire hiermit über den baaren 
und richtigen Empfang dieser Summe unter ausdrücklicher Entsagung der Einrede 
des nicht erhaltenen Geldes und mache sich verbindlich, das Darlehn vom heutigen 
Tage an mit Vier vom Hundert alljährlich zu verzinsen und darin nach vorausge- 
gangener, beiden Theilen freistehender, elnviertelzährlicher Aufkündigung zurück- 
zuzahlen. 
Zur Sicherheit des Darlehns, der Zinsen und etwaigen Kosten der Wiederein- 
hebung setze er seinen im Pörzthale neben dem Banquier Schulze und dem Ritter- 
gutobesitzer Freund gelegenen, durch Kaufvertrag vom 24. Juli 1846 erworbenen, 
Berg hiermit unterpfändlich ein und bitte zugleich um Bestellung der Hypothek 
durch Eintragung in das Hypothekenbuch. 
Bei erfolgter Vorlesung ist Comparent bei den abgegebenen Erklä- 
tungen überall verblieben, hat handgebend darauf angelobt, und dieses Protocoll 
eigenhändig unterschrieben. 
August Friedrich Schmidt. 
Nachrichtlich 
B. Heincius. 
sind die darin erwähnten Ein Tausend Gulden nebst Zinsen zu vier vom Hundert und 
den Kosten der Wiedereinhebung, auf das ebenfalls darin beschriebene Grundstück, mit 
Vorbehalt der Vorhypothek für Acht Hundert Gulden Capital an Paul Ehrenfried all- 
hier nebst vierprocentigen Zinsen, in das Hypothekenbuch der Stadt Rudolstadt Bo. 1. 
Fol. 38. Nr. 6 unterm 2. August d. J. eingetragen worden, worüber dieser Hypothe- 
kenschein ausgesertigt wird. 
Rudolstadt, den . 
Fürstl. Schwarzb. Justizamt.
	        
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