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Wir Friedrich Günther, von Gottes Guaden, Fürst zu Schwarzburg,
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sonderhausen, Leutenberg und Blan-
kenburg 2c., urkunden und bekennen hiermit, daß Wir die Errichtung einer Aktienge-
sellschaft unter der Benennung „Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft“ mit
dem Domicil in Rudolstadt genebmigt, der Gesellschaft die Eigenschaften und Nechte
einer juristischen Person verliehen und dem Uns vorgelegten Stakut der Gesellschaft.
wie solches nach Inhalt der beigefügten Aulage festgestellt ist, Unsere landeeherrliche
Genehmigung ertheilt haben.
Urkundlich haben Wir gegenwärtige Concessions-Urkunde unter Unserer eigenhän-
digen Unterschrift und beigerrucktem Fürstlichen Insiegel ausfertigen lassen.
So geschehen
Rudolstadt, den 24. Juli 1857.
(L. S.) Friedrich Günther, F. z. S.
v. Vertrab.
Corcessions-Urkunde
für die Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft.
Titel 1. Bildung, Zweck und Sitz der Gefellschaft.
§. 1. Durch die nachzusuchende Bestätigung der hohen V Landeoregierung wird unter
dem Namen „Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft“ ein Actienverein gebildet,
welcher seinen Sitz und sein Domicil zu Rudolstadt hat.
§. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Ausbeutung der derselben überlassenen Dach-
schieserlager, die Enverbung weiterer einschlägiger Concessionen, so wie Zurũssung und
Verwerthung der zu gewinnenden Producte.
8. 3. Die Dauer der Gesellschaft ist vorläufig auf 50 Jahre festgestellt, die Gene-
ralversammlung kann aber mit landesherrlicher Genehmigung eine Verlängerung
beschließen.