1859. 125
A XXIV. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 25. Mai 1859, betreffend die Ertheilung eines
Mivilegium für John Leigh zu Manchester auf ein erfundenes Verfahren,
um vegetabilische Gewebe und Garne, sowie auch wollene Zenge mittelst ge-
wisser Substanzen zu planiren, zu steifen und überhaupt zu appretiren.
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem John Leigh zu Manchester ein
Privilegium auf ein durch Beschreibung nachgewiesenes, von ihm neuersfundenes Ver-
fahren, um vegetabilische Gewebe und Garne, sowie auch wollene Zeuge mittelst gewis-
ser Substanzen zu planiren, zu steifen und überhaupt zu appretiren, auf fünf nach einan-
der solgende Jahre, vom heutigen Tage an gerechnet, für den Umfang des hiesigen
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß Niemand ohne dessen Zustimmung
das bezeichnete Verfahren in den hiesigen Fürstlichen Landen anzuwenden befugt sein soll.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die Au-
wendung des fr. Verfahrens in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nach-
gewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Ersindung im
Simee der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstl. Geheimeratho-Collegiums
vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollver-
einsstaaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Die untexzeichnete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 25. Mai 1859.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
Dr. v. Bertrab.
K. A. Vater.