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gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Maun und
Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
. für die volle Tageskost 85 4. . . . 70 4
.-- Mittasskost ...43-....38-
.--Abenvost....26-....21-
--Morgenkost...16-....11-
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
S
ç Berlin, den 3. Januar 1880.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 11. 1. 80. M. 0. D. 2.
Nr. 4.
Erster Nachtrag zur Dienstanweisung ur Beurtheilung der Militär--Dienstfähigkeit rc.
ri
vom 8. April 1877.
· Berlin, den 6. Januar 1880.
Der erste Nachtrag zur „Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ausstellung
von Attesten vom 8. April 1877“ ist im Druck erschienen und wird den betreffenden Kommando= 2c. Behörden
in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren per Kuvert zugehen. «
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 178/1. M. M. A.
Nr. 5.
Beurlaubung der zur Probedienstleistung bei der hiesigen Schutzmannschaft kommandirten Unteroffiziere.
Berlin, den 9. Januar 1880.
Mit Bezug auf den vorletzten Satz von Nr. 9 des 8. 10 der Bestimmungen betr. die Befugnisse zur Be-
urlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften — A.-V.-Bl. 1879 Nr. 24 — wird bestimmt: Unter-
offitiere, welche zur hiesigen Schutzmannschaft als Probisten kommandirt sind, haben die nachträgliche Ge-
nehmigung eines vom hiesigen Polizei-Präsidium ertheilten Urlanbs von mehr als 3 Tagen direkt bei ihren
Kompagnien, bezw. Eskadrons und Batterien — ohne Vermittelung des Polizei-Präsidiums — in Antrag
zu bringen.
Kriegs-Ministerium.
No. 105/I. A. 1. v. Kameke.
Nr. 6.
Abäuderungen des Druckvorschriften-Etats.
Berlin, den 10. Januar 1880.
E sind „Abänderungen des Druckvorschriften-Etats 1880“ aufgestellt und gedruckt worden. Die erforderlichen
Exemplare werden den Königlichen General-Kommandos 2c. unter Umschlag zugehen. Der Druckvorschriften-
Etat ist danach zu berichtigen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 245. 1. A. 1.