1860. 50
2) Auf a. Enverbung von Gerechtsamen,
b. Ablösung von Reallasten und
½e Rückvergütungen.
3) Zuschüsse zum Staatshaushalte.
4) Zurückgezahlte Passivcapitalien.
5) Neu ausgeliehene Activeapitalien:
a. auf einfache Verzlusung,
b. auf Renten-Tilgung.
6) u. Passivcapitalzinsen,
h. Sonstige Zinsvergütungen,
7) Verluste.
8) Verwaltungskosten.
9) Insgemein.
8. 39.
Die Rechnung weist in den Einnahmetiteln, mit Ausnahme des Titels 5, das Soll,
Ist und Rest jeder einzelnen Post nach, sowie was zur Beibringung des Restes geschehen
ist. Bei den Titeln 5, 6, 7 der Einnahme und 4 und 5 der Ausgabe ist außer dem
Namen und Wohnorte des Schuldners resp. Gläubigers noch die Nummer des Capital-
buchs, die Zeit der Capitaldarleihung resp. Rückzahlung, der Zinsfuß und der Fällig-
keitstermin des Zinses in besondern Spalten anzugeben. Für die Zins-= und Tilgungs-
renten kömmt hierzu noch eine Spalte für deren Schlußtermin. In der Ausgabe werden
ebenfalls alle Rechnungsposten speciell eingesiellt, mit Ausnahme der Passivcapital-
zinsen, welche in ihrer Totalsumme auf Grund des Capitalbuchs (§. 40, „a 3) auf-
zuführen sind. Der Rechnung wird am Schlusse eine Vergleichung des Activ, und Passio-
Bestandes, sowie eine Vergleichung der Titel 2 und 3 des Einnahme-Soll und 1 und 2
der Ausgabe (auf den Vermögensstock) beigefügt. Die Nesultate beider Vergleichungen
zusammengestellt, ergeben den Reinertrag des Rechnungsjahres.
8. 40.
Capiluutcht Ueber die Activ und Passivcapitalien führt der Rechnungsführer der
Landescreditcasse besondere Bücher, und zwar:
1) für die Activcapitalien mit einfacher Verzinsung, nach dem unse F. 1.
2) für die Activcapitalien mit Rententilgung, nach dem Muster F. 2
3) für die Passivcapitalien und die Passivcapitalzinsen, nach dem Muser F. 3.
4) für die Passivtapitalaufnahme, nach dem Muster 6.
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