Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwanzigster Jahrgang. 1860. (21)

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sind die Etats maßgebend. Jedem Titel des Einnahme-Soll und der Ausgabe wird 
eine Vergleichung mit der Summe der — Etatposition beigesügt. 
Sperlol= Rechnungem. Die Hauptrechnung fuͤpt * durchgehends auf Specialrechnungen. 
Dieß sind begennanig folgende 
zum Fesoort des Fürstlichen Ministeriums. 
1) über die Wlnenr-r 
a. Furstliches Haus, 
b. Aufwand für Bundeszwecke und auf die auswärtigen Verhälmisse, 
c. Landesvertretung 
d. Minislerium nebst den Landescollegien, der Hauptlandescasse und 
dem Revisionsbüreau, 
o. Capelle, 
s. Wartegelder und Pensionen, 
2) die Militair-Rechnungen: 
a. des Füsilier-Bataillons, 
b. des Invalidencorps. 
B. zum Ressort der Fürstlichen Regierung. 
3) über die Einnahme Titel: 
a. Strasgelder und) von den Justiz= und Verwaltungs- 
b. Sporteln 1 behörden. 
und über die Ausgabe-Titel 
a. Oberappellationsgericht, 
b. Appellationsgericht, 
c. Kreisgerichte, 
4. Justiz= und Verwaltungsämter, 
e. Landrathsämter. 
4) über die Ausgabe Tilel: 
. Gendarmerie, 
polizeiliche Nebenausgaben, 
Beforderung der Landescultur und gewerbliche Unkernehmungen, 
Medicinalwesen, mit Ausschluß des Kranken- und Irrenhauses 
(liehe sub 6 und 7), 
o. Armenwesen, 
I. Landesgrenzregulirung, 
e
	        
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