Has deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 1.) 177
der Elbe diesen nicht dem deutschen Jollgebiete zugehörigen Strom berühren.
Dieser Verkehr findet in einem sehr ausgedehnten Maße statt, und zwar
einmal zwischen verschiedenen Orten des nänlichen Ufers, wie z. B. zwischen
Harburg und den abwärts gelegenen haunöver'schen Orten, anberrel aber
auch zwischen holstein'schen und hannöver'schen Orten des Follgebiets, wie
B. zwischen der Belumer Schanze (Ostemündung) und den holsteiw'schen
Elbhäfen und endlich sogar, wenn auch in geringem Umfange, zwischen Elb-
häfen und Weserhäfen des Zollgebiets. Im Etatsjahre 1879/80 sind nun
in den holstein'schen Elbhäfen exclusive Altona 4452 Schiffe angekommen,
welche von hannöver'schen Zollämtern an der Elbe zum Ausgange unter
Vorbehalt des zollfreien Wiedereingangs abgefertigt waren; in den han-
növer'schen Häfen kamen 3055 derartige von holstein'schen Zollämtern an
der Elbe abgefertigte Schiffe an. Hierzu muß die erhebliche Zahl derjenigen
beladenen Schiffe gerechnet werden, welche den Verkehr auf derselben Seite
des Elbufers vermitteln. Es wurden z. B. von Harburg aus nach Orten
des linken Elbufers im Durchschnitt der drei Jahre 1875/77 jährlich 632
Schiffe, von der Ostemündung jährlich 1403 Schiffe abgefertigt. Dieser für
die Zollverwaltung mit erheblicher Arbeit verknüpfte, aber wie bemerkt, für
die Zollkasse zaißrrie Verkehr dürfte noch einen umfangreichen Zuwachs
erhalten, sobald der Anschluß Altonas, einer Stadt von zwischen 80= und
90,000 Einwohnerne“ verwirklicht sein wird. Denn es muß erwartet werden,
datz die Beziehungen Altonas zu den beiderseitigen Zollhäfen der unteren
Elbe nach dem Auschlusse Fil au Umfang gewinnen werden, weil der
Bezug bereits vergollter ausländischer Waaren aus Altona im Vereiche de der
Wahrscheinlichkeit liegen wird. Daß der eben geschilderte Verkehrszustand
f,nerhalh desselben Staats und ohne jeden Vortheil für die Staakskasse oder
ür das Publikum, welches davon betroffen wird, au sich ein unhallbarer, für
ie Dauer nicht aufrechtzuhaltender ist, wird nicht zweifelhaft sein können.
Es ist daher die preußische Regierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß es
im Interesse der Elbhäfen abwärts von Altona und Harburg, sowie im
allgemeinen Landes= und Verkehrsinteresse liegt, die vorhandenen Schwierig-
keiten aus dem Wege zu räumen, die Elbe von diesen Puncten abwärts dem
Zollgebiete anzuschließen und damit freien Verkehr für alle inländischen, so-
wie für die zollfreien oder verzollten ausländischen Waaren zu schaffen. Sie
glaubt, daß es nothwendig sei, die Grenzzolllinie Preußens und Deutschlands
dahin zu verlegen, wohin sie der Nalur der Sache nach und gemäß Art. 33
der Verfassung des deutschen Reichs gehört, nämlich dorthin, wo die Elbe
in die Nordsee fließt und wo die Grenze des Reichsgebiets dem Weltmeere
oder fremden Staaten gegenüberliegt. Bei Altona wird der Anschluß der
Elbe an das deutsche Jollgebiet an derjenigen Stelle eintreten müssen, wo#
in 9 des Anschlusses der Stadt künstig die Zolllinie vom Lande her
den Fluß erreicht. Der Anschluß wird auch den Kohlbrand, die hauptsäch-
lichste Verkehrsstraße Harburgs und nach der Süderelbe, und leßtere vom
Reiherstiege abwärts #a umfassen haben. Wenn es zweifelhaft sein könnte,
bis zu welchem Puncte der Elbmündung das Zollgebiet zu erstrecken sein
möchte, dann würde in Betracht gezogen werden müssen, daß zwischen Altona
und Cuxhaven in die Elbe von beiden Seiten zahlreiche Gewässer fließen,
die zum Theil landeinwärts weithin schiffbar sind. Es gehören dahin die
Oste, die Süderelbe, die Schwinge, die Luhe, die Este, die Krückau, die
Pinnau, die Stör. Von diesen Gewässern hat namentlich die Oste einen
sehr erheblichen Schifffahrtsverkehr. Bei dem in der Ostemündung liegenden
Wohtschiff passirten an Flußschiffen: 1876: 5711 zu Berg, 5710 zu Thal,
: 6324 zu Berg, 6325 zu Thal, 1878: 4987 zu Berg, 4950 zu Thal.
ssnn Europ. Geschichtskalender. XXI. Vd. 12